Voraussetzung 9c
#1

Hallo zusammen,

ich arbeite seit 12 Jahren in der Verwaltung einer Kommune (NRW), derzeit auf einer 9a Stelle als Quereinsteiger ohne verwaltungsnahe Tätigkeit, also kein konkrete Sachbearbeitung sondern im Außendienst.

Ich habe ein abgeschlossenes Studium (diplom) und möchte mich bewerben auf eine 9c Stelle bei der selben Kommune aber mit Sachbearbeitung jedoch ohne konkreten Bezug zu meinem Studium. Nun wird aber geprüft, ob ich mich überhaupt bewerben darf, also die Voraussetzungen erfülle- weil kein AL 2 vorliegt sondern "nur" das Studium ohne Bezug auf diese Stelle. 

Bei allem was ich bisher gelesen habe, befähigt aber das Diplom zur Eingruppierung- ohne Ausnahmen. Ist das korrekt mich direkt auzuschließen? Oder muß man die Bewerbung zulassen?

Vielen Dank!
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#2

"Ist das korrekt mich direkt auzuschließen? "
Kommt darauf an was in der Ausschreibung steht. Die dort genannte Qualifikation muss erfüllt sein. Wenn da steht irgendein Studium muss man in der weiteren Auswahl berücksichtigt werden. Wenn das Studium eingegrenzt wird muss man schauen ob man darunter fällt. Wenn z.B. ein Medizinstudium verlangt wird reicht da kein Philosophiestudium.

"Bei allem was ich bisher gelesen habe, befähigt aber das Diplom zur Eingruppierung- ohne Ausnahmen."
Dann nochmal nachlesen und am besten direkt im Tarifvertrag. Auch wenn die Frage der Eingruppierung für die Frage der Anforderungen an die Stelle nicht relevant ist. Voraussetzung in der E9b Fallgruppe 1 "Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit". Dies gilt dann auch für darauf aufbauende E9c Fallgruppe. Es muss also eine Tätigkeit im Bereich des Studiums sein.
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#3

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort!

Die 9c Stelle ist gar nicht mit Voraussetzungen eines Studiums belegt, sondern reine Verwaltungstätigkeit. Hier erwartet man den Angestelltenlehrgang 2 für den gehobenen Dienst. Ich dachte halt, dass sich diese Voraussetzung mit einem abgeschlossenen Master/Diplom Studium nivelliert. Also dass man eingruppiert werden kann aufgrund eines Studiums.
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#4

" Hier erwartet man den Angestelltenlehrgang 2 für den gehobenen Dienst"?
Was ein Widerspruch an sich ist. Was wäre denn die genaue Formulierung der Anforderung in der Ausschreibung?

"Die 9c Stelle ist gar nicht mit Voraussetzungen eines Studiums belegt, sondern reine Verwaltungstätigkeit."
Die notwendigen Kenntnisse für Verwaltungstätigkeiten in der E9c können regelmäßig durch ein einschlägige Studium oder dem Angestelltenlehrgang 2 vermittelt werden. Eine Anforderung in einer Stellenausschreibung die alleine den Angestelltenlehrgang 2 wird für einen öffentlichen Arbeitgeber problematisch sein. Es gibt wenig Szenarien wo es sich plausibel begründen lässt, dass es die einzige mögliche Qualifikation ist. Aber denkbar und hat erstmal nichts mit deiner Fragestellung zu tun.
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