14.05.2025, 13:30
Hallo zusammen,
ich arbeite seit 12 Jahren in der Verwaltung einer Kommune (NRW), derzeit auf einer 9a Stelle als Quereinsteiger ohne verwaltungsnahe Tätigkeit, also kein konkrete Sachbearbeitung sondern im Außendienst.
Ich habe ein abgeschlossenes Studium (diplom) und möchte mich bewerben auf eine 9c Stelle bei der selben Kommune aber mit Sachbearbeitung jedoch ohne konkreten Bezug zu meinem Studium. Nun wird aber geprüft, ob ich mich überhaupt bewerben darf, also die Voraussetzungen erfülle- weil kein AL 2 vorliegt sondern "nur" das Studium ohne Bezug auf diese Stelle.
Bei allem was ich bisher gelesen habe, befähigt aber das Diplom zur Eingruppierung- ohne Ausnahmen. Ist das korrekt mich direkt auzuschließen? Oder muß man die Bewerbung zulassen?
Vielen Dank!
ich arbeite seit 12 Jahren in der Verwaltung einer Kommune (NRW), derzeit auf einer 9a Stelle als Quereinsteiger ohne verwaltungsnahe Tätigkeit, also kein konkrete Sachbearbeitung sondern im Außendienst.
Ich habe ein abgeschlossenes Studium (diplom) und möchte mich bewerben auf eine 9c Stelle bei der selben Kommune aber mit Sachbearbeitung jedoch ohne konkreten Bezug zu meinem Studium. Nun wird aber geprüft, ob ich mich überhaupt bewerben darf, also die Voraussetzungen erfülle- weil kein AL 2 vorliegt sondern "nur" das Studium ohne Bezug auf diese Stelle.
Bei allem was ich bisher gelesen habe, befähigt aber das Diplom zur Eingruppierung- ohne Ausnahmen. Ist das korrekt mich direkt auzuschließen? Oder muß man die Bewerbung zulassen?
Vielen Dank!