Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
#1

Was ist, wenn eine Person zusätzlich zu ihren Aufgaben, Aufgaben von einer vertretenen Person zu 60 bis 70 Prozent übernimmt, die höher gruppiert ist? Bekommt die vertretende Person eine Zulage nach §14 TVöD oder müsste sie die Aufgaben zu 100 Prozent übernommen haben?
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#2

Man muss die nun vorübergehend übertragenen Aufgaben bewerten. Wenn sie bei dauerhafter Übertragung zu einer höheren Entgelrgruppe führen würden, dann besteht Anspruch auf eine Zulage nach §14 TVöD.
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