Von E9a zurück zur E6 ohne Aufgabenänderung
#1

2011 erfolgte Umsetzung mit Zusicherung der aktuellen Entgeltgruppe. 2025 erstmalige Stellenbeschreibung mit Bewertung. Ergebnis E6. Ist eine Runtergruppierung rechtens?
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#2

"2011 erfolgte Umsetzung mit Zusicherung der aktuellen Entgeltgruppe"
Wie sah diese Zusicherung aus? Wie erfolgte die Übertragung der geänderten Aufgaben?

Daneben können Details der Überleitung in die Entgeltordnung TVöD eine Rolle spielen. Die damaligen Bewertungen etc.
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