Von E9 auf E8 zurück
#1

Hallo ihr lieben, 

ich habe eine Frage. Ich bin auf einer kleinen E9. Ich habe jetzt aber eine Stelle gesehen, die gefällt mir besser, ist aber eine E8. Falls ich sie bekomme: Kann ich nach ein paar Jahren ohne die Erprobungszeit auf eine E9 wieder oder müsste ich wieder die Erbrobungszeit absolvieren?
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#2

Welcher Tarifvertrag? Die kleine E9 gibt es so im Kern nicht mehr. Auch ist eine Erprobungszeit grundsätzlich in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes nicht mehr vorgesehen (es gibt nur noch einige wenige Fälle wo langjährige Erfahrung Eingruppierungsvoraussetzung ist).
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