Vertretungszuschlag
#1

Hallo,
Der Vorarbeiter ist erkrankt und ein Mitarbeiter der gleichen Entgeldgruppe nimmt diese Tätigkeit für die Dauer der Erkrankung, genau einen Monat, wahr. Ist ein Vertretungszuschlag zu zahlen?
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#2

Welcher Tarifvertrag?
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#3

Nach dem TVöD ist meines Erachtens ein Anspruch auf die Vertreterzulage gegeben, siehe § 14 TVöD.
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#4

Ich hatte verstanden, dass der Vorarbeiter die gleiche EG hat. Dann gibt es doch keine Zulage, oder? 🤔
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#5

(19.09.2025, 19:22)Nilpferdelfe schrieb:  Ich hatte verstanden, dass der Vorarbeiter die gleiche EG hat. Dann gibt es doch keine Zulage, oder? 🤔

Stimmt!
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