Vertretung der Dienststelle
#1

In Hamburg kann sich der Dienststellenleiter gem. § 8 HmbPersVG "durch eine entscheidungsberechtigte Beamtin oder Arbeitnehmerin oder einen entscheidungsberechtigten Beamten oder Arbeitnehmer vertreten lassen". Der Dienststellenleiter meint nun, er könne auch zwei (2) Vertreter gleichzeitig in den Personalrat entsenden, die ihn (nur) zusammen vertreten. Trotz Anwesenheit in der Dienststelle erscheint der Leiter bewusst nicht selbst sondern nur seine beiden Vertreter. 
Muss der Personalrat dies hinnehmen? 
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