Verpflichtungserklärung zur Nutzung von KI
#1

Hallo zusammen,

ich arbeite bei einem Versorgungsunternehmen, das tarifgebunden ist und den TV-V anwendet. Ich selbst bin kein Gewerkschaftsmitglied.
Wir sollen aktuell eine Verpflichtungserklärung zur Nutzung von KI unterschreiben. Einige Formulierungen darin sehe ich kritisch und würde gerne eure Einschätzung dazu hören.

Insbesondere geht es um folgende Passagen:

1. Ergänzung des bestehenden Arbeitsvertrags

„Nachfolgende Erklärung wird Bestandteil Ihres Dienst- und Arbeitsvertrages. Ihnen ist bekannt, dass Verstöße strafrechtlich geahndet werden können.“

Hier frage ich mich zunächst, ob eine solche Verpflichtungserklärung durch meine Unterschrift tatsächlich nachträglich Bestandteil meines bestehenden Arbeitsvertrags werden kann bzw. welche Auswirkungen dies unter dem TV-V hat.

2. Kündigung ohne vorherige Abmahnung

„Mir ist bekannt, dass ein grob fahrlässiger Verstoß gegen eine oder mehrere der vorgenannten Regeln als Anlass für eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses dienen kann, ohne dass es einer zusätzlichen Abmahnung bedarf.“

Kann durch eine solche arbeitsvertragliche Erklärung tatsächlich vorab festgelegt werden, dass bei einem grob fahrlässigen Verstoß keine Abmahnung erforderlich ist, oder gelten unabhängig davon die üblichen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls?

3. Arbeitnehmerhaftung

„Ferner haftet derjenige Mitarbeiter, welcher gegen die genannten Regeln verstößt, zivilrechtlich für die dadurch entstehenden Schäden nach den gesetzlichen Regeln in unbegrenzter Höhe.“

Insbesondere die Formulierung „in unbegrenzter Höhe“ irritiert mich. Wie verhält sich diese Formulierung zu den arbeitsrechtlichen Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung?

Vielleicht kennt sich hier jemand mit dem TV-V bzw. Arbeits- und Tarifrecht aus und kann einschätzen, ob diese Formulierungen üblich und rechtlich unproblematisch sind oder ob hier teilweise über das Ziel hinausgeschossen wird.

Mich würde insbesondere interessieren, ob ihr eine solche Erklärung in dieser Form unterschreiben würdet bzw. welche Punkte ihr vorher durch Arbeitgeber oder Betriebsrat klären lassen würdet.

Vielen Dank für eure Einschätzungen.
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#2

1. Natürlich kannst du dich mit dem Arbeitgeber auf Ergänzungen des Arbeitsvertrags einigen. Du musst dies aber nicht.
2. Fie Formulierung ändert nichts an der Rechtslage. Im Einzelfall kann eine Kündigung ohne Abmahnung zulässig sein. In vielen Fällen nicht. Daran ändert die Formulierung nichts. Die Sensibilisierung zu diesen Dingen hat einen gewissen Einfluss auf die Hürde.
3. Problematisch ist nicht das in unbegrenzte Höhe sondern die Haftung für einfache Fahrlässigkeit. Offen bleibt ob die Klausel durch die Begrenzung auf gesetzliche Regeln die Wirksamkeit erhält. Ggf. könnte es sinnvoll sein Gewerkschaftsmitglied zu werden um.eine Verschlechterung gegenüber TV-V zu verhindern (wenn denn der Arbeitgeber tarifgebunden ist)..

"Vielleicht kennt sich hier jemand mit dem TV-V bzw. Arbeits- und Tarifrecht aus und kann einschätzen, ob diese Formulierungen üblich und rechtlich unproblematisch sind oder ob hier teilweise über das Ziel hinausgeschossen wird."
Sieht aus als hätte der Arbritgeber eine ziemlich schlechte KI verwendet. Ein normaler Arbeitgeber hätte es als Merkblatt konzipiert und sich die Kenntnisnahme durch Unterschrift bestätigen lassen.
Ich würde es wegen 3. I.V.m. 1.nicht unterschreiben. Bzw. weil mein Arbeitgeber und ich tarifgebunden sind doch unterschreiben.
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