23.03.2014, 15:29
Hallo!
Im Mai steht bei uns die Kommunal- und Europawahl sowie im Juni die Stichwahl der Ortsvorsteher an.
Diesbezüglich eine Frage:
Kann der Arbeitgeber, in meinem Fall die Stadtverwaltung (die Kommune ist in Rheinland-Pfalz), mich als Mitarbeiter (Angestellter im ö.D.) verpflichten, als Wahlhelfer bei der Stichwahl der Ortsvorsteher am Pfingstsonntag tätig zu sein? Meiner vorgesehenen Verpflichtung als Wahlhelfer habe ich bereits widersprochen, da ich über die Pfingsttage eine Kurzreise geplant habe. Mein Widerspruch wird übergangen!
Ich wohne nicht in der Gemeinde, in der ich arbeite. Falls ich zwangsweise verpflichtet werden könnte, auf welcher Grundlage bin ich dann tätig? Sind das dann Überstunden? Wer trägt die Fahrtkosten? etc? Da ich außerhalb der Gemeinde wohne, kann sich ja die Verpflichtung nicht auf das Ehrenamt beziehen, da sich das Ehrenamt doch auf Bürger der Gemeinde bezieht!? Wo finden sich da eindeutige Gesetzeslagen und welche Entschädigungen stehen mir zu?
Im Mai steht bei uns die Kommunal- und Europawahl sowie im Juni die Stichwahl der Ortsvorsteher an.
Diesbezüglich eine Frage:
Kann der Arbeitgeber, in meinem Fall die Stadtverwaltung (die Kommune ist in Rheinland-Pfalz), mich als Mitarbeiter (Angestellter im ö.D.) verpflichten, als Wahlhelfer bei der Stichwahl der Ortsvorsteher am Pfingstsonntag tätig zu sein? Meiner vorgesehenen Verpflichtung als Wahlhelfer habe ich bereits widersprochen, da ich über die Pfingsttage eine Kurzreise geplant habe. Mein Widerspruch wird übergangen!
Ich wohne nicht in der Gemeinde, in der ich arbeite. Falls ich zwangsweise verpflichtet werden könnte, auf welcher Grundlage bin ich dann tätig? Sind das dann Überstunden? Wer trägt die Fahrtkosten? etc? Da ich außerhalb der Gemeinde wohne, kann sich ja die Verpflichtung nicht auf das Ehrenamt beziehen, da sich das Ehrenamt doch auf Bürger der Gemeinde bezieht!? Wo finden sich da eindeutige Gesetzeslagen und welche Entschädigungen stehen mir zu?