Verlängerung bzw. Verfall des Urlaubs wegen langer Krankheit?
#1

Hallo bin jetzt seit dem 13.03.2025 im Krankenstand wegen zweier aufeinanderfolgenden OPs. Sollte meine Wiedereingliederung jetzt am 28.08.2026 beenden. Nun dreht es sich um den Verfall des Urlaubs am 30.09.2026.
Lese es mal so und mal so im Internet und bin etwas verwirrt was nun stimmt.
Habe noch die vollen 30 Tage von 2025. Ich hatte gelesen, dass bei einer Langzeiterkrankung der Urlaub erst zum 31.03.2027 verfällt.
Nun die Frage bezieht sich das auf die kompletten 30 Tage oder nicht bin seit dem 19.02.1990 bei dem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst beschäftigt?
Wäre für eine schnelle Antwort dankbar.
MFG A.
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#2

Der tarifliche Mehrurlaub verfällt regelmäßig schon dann, wenn er bis zum 31.5. des Folgejahres nicht angetreten wird.
Nur der gesetzliche Anspruch bleibt länger bestehen (längstens 15 Monate nach dem Urlaubsjahr).

Andere Ergebnisse können sich ergeben, wenn der Arbeitgeber nicht auf einen möglichen Verfall hingewiesen hatte, wenn er längere Übertragungszeiträume erlaubt (der Bund z.B. 12 Monate ohne weitere Voraussetzungen).

Wenn die Langzeiterkrankung endet, ist der Urlaub zeitnah zu nehmen. Man kann sich dann nicht auf die 15 Monate berufen.
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