Verkehrsüberwachung
#1

Hallo und Guten Tag,

ich habe Interesse an einer Stelle in der Verkehrsüberwachung, Aufgabenbereich ist der ruhende Verkehr sowie die Geschwindigkeitsüberwachung per Radarmesswagen. 

Auf meine Bewerbung hin habe ich nun eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten. Nun würden mich vorab noch folgende Punkte interessieren:

- Grundsätzlich wird die Stelle nach E5 bewertet. Kann mir jemand sagen ob es hier noch irgendwelche Zulagen gibt, bzw. falls ja, mit welchen Zulagen kann man denn so im Schnitt rechnen? 

- Ist es als angestellter im öffentlichen Dienst zulässig noch einen Nebenjob (ebenfalls nach Tvöd) auszuüben? Sollte man dies schon im Vorstellungsgespräch ansprechen?

Aktuell habe ich einen Nettoverdienst von ca. 3.300 bis 3.500 Euro, aber die Arbeitsbedingungen sind nicht mehr so toll. Dass ich nachher weniger verdiene ist klar, aber mit einem Nebenjob sollte das schon passen, wenn dies zulässig ist.  Icon_wink
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#2

Nebenjob ist grundsätzlich zulässig, er muß nur angemeldet werden und darf natürlich nicht in Konkurrenz zu Deinem Hauptjob stehen (Verkehrsüberwachung und nebenberuflich Jurist, der gegen diese Überwachung vorgeht). Zulagen gibt es grundsätzlich nicht, abgesehen vom jährlichen LOB, das man unter bestimmten Voraussetzungen ausgezahlt bekommt. Du wirst erheblich weniger als 3.500 Euro netto haben mit EG 5. Das muß man sich überlegen, ob man sich das leisten kann und will.
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#3

Nebentätigkeiten sind kein Problem. Siehe § 3 Absatz 3 TVöD:

(3) Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen
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#4

Was es geben könnte sind Zuschläge für Nachtarbeit, Arbeit an Wochenenden / Feiertagen,  usw:

siehe Sonderformen der Arbeit
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#5

Ok, danke für die Antworten.

Meine Hoffnung beruht ja darauf das ich irgendwo in der 5, Stufe 2 Eingestellt werde. Das wären in der Steuerklasse III hier in den westlichen Ländern ca. 2.100 Euro netto. Nach dem Gehaltsrechner hier, ohne jegliche Zulagen. Hatte ja gehofft man käme irgendwie auf so 150 Euro Schichtzulagen oder so. 🙂

Dazu würde ich gerne nebenbei Bus fahren, da kämen nochmal 450,- Euro dazu. Dann wäre das schon irgendwo annehmbar.
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#6


Bei der weiteren Suche nach Infos ist mir noch aufgefallen das die Arbeit der Verkehrsüberwachung einmal in EG5 und einmal in EG6 gelistet ist. 

Hier bei uns wird wie gesagt die EG5 angegeben. Wonach richtet sich denn die unterschiedliche Einstufung?
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#7

Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Aufgaben. Es kann Unterschiede im Detail geben.

Ferner werden bei der Eingruppierung unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt - dabei können Kommunen durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
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#8

Nach dem Umfang der übertragenen Tätigkeiten.
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#9

Ja, das ist richtig, dass Kommunen, besser gesagt die Person (m/w/d), welche vom BürgermeiterIn (m/w/d) dazu ermächtigt wurde, diese Aufgabe wahrzunehmen, zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können.
Dies spielt aber für die Eingruppierung keine Rolle, sondern nur für den Lohn, den man ausbezahlt bekommt.
Der TB (m/w/d) ist eingruppiert aufgrund der übertragenen Tätigkeiten.
Ob dies mit dem ausbezahlten Lohn übereinstimmt, kann nur unzweifelhaft ein Richter (m/w/d) feststellen.
Indem man eine Eingruppierungsfeststellungsklage in die Wege leitet.
Vorab kann man im Internet nach verschiedenen Urteilen bezüglich Eingruppierung von Verkehrsüberwachern / Hilfspolizeibeamten / Gemeindevollzugsbediensteten je nach Bundesland (m/w/d) suchen und sich informieren.
Das kann von EG4-EG9a sein.
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#10

Ok, vielen Dank für die Antworten.

Eine Klage strebe ich persönlich nicht an, sollte ich die Stelle bekommen. Im Vorfeld wurde ja die EG5 genannt, darauf habe ich mich beworben und das akzeptiere ich. 🙂 Die Frage war nur rein Interessehalber.

Jetzt wird die Auswahl schwierig. Eine weitere Stelle mit der EG5 kommt in Betracht, und zwar als Maschinenfahrer bei der Stadtreinigung. Der Verdienst durch Zulagen ein gutes Stück höher und die Arbeitszeiten besser. Jedoch ist der Aufgabenbereich bei der Verkehrsüberwachung interessanter.
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#11

Vor einer Klage würde ich zunächst beim Arbeitgeber einen Antrag auf Überprüfung der Richtigkeit der Eingruppierung stellen. Sonst macht man sich keine Freunde.
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#12

Hallo zusammen.

Danke für die Antworten.

Zwischenzeitlich bzw. nach dem Vorstellungsgespräch habe ich meine Bewerbung zurück gezogen da ich nur in der EG5, Stufe 1 eingestellt worden wäre. Das war mir dann doch zu wenig.

Btw. Geklagt hätte ich natürlich nicht. Das ist nicht so mein Fall.
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#13

Guten Tag, ich interessiere mich für eine Stelle als Verkehrsüberwacher und habe mich beworben.
Hat jemand schon in diesem Bereich Erfahrungen? Wie sieht die Weiterbildung in diesem Bereich aus? Hat man eine Möglichkeit?
Ich arbeite zurzeit im Objektschutz als Sicherheitsmitarbeiter.

Viele Grüße Renat
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#14

Welche Fragen kommen im Vorstellungsgespräch als Verkehrsüberwacher denn vor???

Danke im Voraus 

LG
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