Verkürzung der Probezeit
#1

Hallo zusammen!

Ich bin neu hier und habe eine Frage.

Ich habe 2006 meine Ausbildung im geh. D. abgeschlossen,bin aber leider nicht verbeamtet worden. Somit habe ich bis Ende 2008 im Angestelltenverhältnis gearbeitet.
Zum 01.01.09 habe ich nun eine neue Stelle angetreten und bin wieder verbeamtet worden.
Erst mal habe ich jetzt ja das "z.A.". Normalerweise muss ich ja jetzt 2,5 Jahre Probezeit "ableisten".
Kann ich mir meine Angestelltenzeit anrechnen lassen?

Ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten!
Vielen Dank!

Anne
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#2

Hallo,

Angestellten Zeiten können angerechnet werden, wenn die Tätigkeit die du als Angstellte gemacht hast mit den Aufgaben für den gehobenen Dienst vergleichbar sind UND du dich in der Zeit bewährt hast.

Ich würde an deiner Stelle einen Antrag beim neuen Dienstherren stellen.

Die Mindestprobezeit bis zum Wegfall z.A. dauert dann ein Jahr.
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