14.11.2012, 12:06
Hallo,
ich bin seit August 2009 Angestellter in einem Kreis und werde im Dezember 2012 verbeamtet. Das Personalamt hat mir zugesichert, dass aufgrund meiner Vortätigkeit (seit Aug. 2009) eine Verkürzung der Probezeit erfolgen wird.
Ich werde mich im Oktober 2013 zu einem anderen "Dienstherren" versetzen lassen (wenn wir mal theoretisch davon ausgehen). Meine Tätigkeit beim neuen Dienstherren wird genau die selbe bleiben.
Meine Frage: Kann ich aufgrund meiner Vortätigkeit beim alten Dienstherren eine Verkürzung beim neuen Dienstherren beantragen? Oder erlischt dann diese Möglichkeit und ich muss erneut 3 Jahre Beamter auf Probe bleiben?
ich bin seit August 2009 Angestellter in einem Kreis und werde im Dezember 2012 verbeamtet. Das Personalamt hat mir zugesichert, dass aufgrund meiner Vortätigkeit (seit Aug. 2009) eine Verkürzung der Probezeit erfolgen wird.
Ich werde mich im Oktober 2013 zu einem anderen "Dienstherren" versetzen lassen (wenn wir mal theoretisch davon ausgehen). Meine Tätigkeit beim neuen Dienstherren wird genau die selbe bleiben.
Meine Frage: Kann ich aufgrund meiner Vortätigkeit beim alten Dienstherren eine Verkürzung beim neuen Dienstherren beantragen? Oder erlischt dann diese Möglichkeit und ich muss erneut 3 Jahre Beamter auf Probe bleiben?