Dienstherrenwechsel NRW nach NDS
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Wenn ich als Kommunalbeamtin auf Lebenszeit in NRW in Niedersachsen ein Wahlamt in der Kommune antrete, was geschieht dann statusrechtlich? Besteht Anspruch auf Rückkehr in mein NRW-Amt, wenn ich in NDS nicht wiedergewählt werde? Was sind die Gesetzesgrundlagen? Vielen Dank für eure Hilfe!
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