Vergleich E9/A9 A10
#1

Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage. Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst bei der Stadt Köln. Meine derzeitige stelle ist bewertet nach A 9 g.D./E9. Ich interessiere mich für eine freie Stelle, die nach A10 g.D./E9 bewertet ist. Da ich mich auf der Rotationsliste befinde, könnte ich bei einem gleichwertigen Wechsel umgehend die stelle antreten ohne dass sie ausgeschrieben werden muss. Nun sagte man mir, dass es sich NICHT um einen gleichwertigen Wechsel handeln würde. Dies kann ich jedoch nicht nachvollziehen, da ich Angestellte bin und beide stellen mit E9 bewertet sind. was ist richtig?

viele grüße
i.s.
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#2

Moin,

Du wirst auf einer Stelle mit einer kleinen EG 9 sitzen (ehem. Vb, verlängerte Stufenlaufzeit in der Stufe 4 und keine Stufe 6). Die andere Stelle wird eine große EG 9 (ehem. IVb sein mit normalen Laufzeiten der Stufen). Die Auskunft des Arbeitgebers ist korrekt.

Viele Grüße
1887
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