Verbeamtung mit Technischem Betriebswirt IHK
#1

Hallo allerseits,

vielleicht hat ja hier jemand schon Erfahrungen sammeln können und kann sie mit mir teilen.

Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration und eine mehr als 10-jährige Berufserfahrung als System- und Netzwerkadministrator.
Zudem habe ich eine Weiterbildung zum Technischen Fachwirt IHK und im Anschluss noch zum Technischen Betriebswirt IHK abgeschlossen. Beim Betriebswirt durfte ich mich sogar zu den besten Absolventen in meinem Bundesland zählen.

Aktuell bin ich im Öffentlichen Dienst bei einer Bezirksregierung als E9 - Stufe 3 beschäftigt. Laut DQR, der ja bekanntermaßen vom Bundesministerium für Bildung als Referenz veröffentlicht wurde, steht der Technische Betriebswirt auf Level 8 auf einer Stufe mit einem Master Studium. Der Technische Fachwirt IHK steht auf Level 7 gleichwertig mit einem Bachelor.

Genau das wurde auch bei meiner Einstellung und Eingruppierung in E9 - Stufe 3 so anerkannt.

Jetzt wäre mir aufgrund des Betriebswirtes eine Höhergruppierung nach E10 angeboten werden. Alternativ dazu käme eine Verbeamtung in Frage; in den Mittleren Dienst - A7. Was haltet ihr davon, hat in dieser Richtung schon jemand Erfarungen gemacht?
Bei der Verbeamtung heißt es in den bekannten Gesetzmäßigkeiten klar, dass zur Eingruppierung in den Gehobenen Dienst ein Bachelor oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt ist. Genau dieser liegt ja mit dem Fachwirt / Betriebswirt vor, soll aber an dieser Stelle, anders als bei der Einstellung, nicht gelten.

Ein Start im Mittleren Dienst und mit A7 kommt für micht natürlich nicht infrage. Freue mich auf den Austausch mit euch.
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#2

Die  Zugangsvoraussetzung für den gehobenen Dienst sind klar definiert Studium mit Bachelor Abschluß oder 
(FH) Abschluß, alles andere ist nach Nase und Wohlwollen. Als TBW erfüllst du nicht die Zugangsvoraussetzung.
ES ist schon ein Hohn, dass der Bundesbildungsminister sich für IHK Abschlüsse stark macht. Aber ausgerechnet der 
Staat blockiert mit veralteten Vorschriften seine eigene Forderung nach gleichwertigen Abschlüssen.
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