Verbeamtung NRW - Frage zum Alter
#1

Hallo zusammen,
ich bewerbe mich aktuell auf Juniorprofessuren mit Tenure-Track (NRW) - hier ist eine Verbeamtung nach ca. 6 Jahren vorgesehen, vorher ist man "Beamter auf Probe". Meine Frage ist, ob es dafür nicht schon zu spät ist (ich bin jetzt 37 Jahre alt). Sollte ich eine Stelle mit Verbeamtungsperspektive bekommen, stellen sich mir die folgenden Fragen:
- In NRW kann man bis 42 verbeamtet werden. Ist da die "Probezeit" bereits eingerechnet? Wenn ich z. B. mit 38 eine Stelle bekomme  + 6 Jahre, dann wäre ich ja schon 43, wenn es dann um die Verbeamtung auf Lebenszeit geht und es wäre nicht mehr möglich? Oder zählt die Probezeit bereits als eine Art "Verbeamtung" und ich habe quasi noch mehr Zeit und könnte z. B. auch noch verbeamtet werden, wenn ich im Alter von 41/42 mit der "Probezeit" beginne, da diese quasi schon als "Startpunkt" gilt? Kann quasi ein "Beamter auf Probe" theoretisch dann auf jeden Fall verbeamtet werden, auch wenn er älter als 42 ist?
Dies ist für mich wichtig, da ich mich ansonsten jetzt noch dringender auf neue Stellen bewerben müsste :-).
Über Antworten würde ich mich sehr freuen und hoffe, dass meine Frage verständlich war.
Viele Grüße
Marvin
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#2

Hallo zusammen,
weiß dies leider keiner? Vielleicht formuliere ich die Frage noch einfacher: Zählt als Zeitpunkt der Verbeamtung (Altersgrenze) der Arbeitsbeginn als "Beamter auf Probe" oder erst die finale Verbeamtung am Ende. Worauf bezieht sich die Altersgrenze? Leider habe ich da im Netz nichts zu gefunden.
LG :-)
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#3

Es zählt immer der Zeitpunkt der Einstellung in das Beamtenverhältnis, nicht wann man mal BaL wird!
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#4

Lieben Dank! Das bedeutet also, dass ich noch mehr Zeit habe? Das ist natürlich klasse und nimmt etwas Druck
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#5

Genauer zählt nicht das Datum der Ernennung (das war bei mir 3 Wochen nach dem 42. Geburtstag), sondern das Datum, an dem die Uni dem Land NRW mitteilt, dich verbeamten zu wollen (bei mir knapp 1 Woche vor dem 42. Geburtstag).
Viel Erfolg!
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#6

Und Vorsicht, nicht „bis 42“, sondern VOR dem 42. Geburtstag!…
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