Urlaubsvertretung mehrere Kollegen
#1

Frage:
Bei uns ist eine neue Situation entstanden. Meine Kollegin (3/4-Stelle) und ich (VZ) haben sich bisher gegenseitig vertreten (also zu zweit) was auch immer gut geklappt hat. Nun soll ich ab 2019 noch eine andere Kollegin (VZ) vertreten, sodass schon jetzt die Urlaubsplanung für 2019 schwierig wird. Die lt. meinem Chef 2019 zu vertretende Kollegin hatte vorher eine andere Vertretung und ihre Urlaubskarte ist schon abgezeichnet worden (die Vertretung wurde allerdings auf einen anderen neuen Arbeitsplatz gesetzt). Sie möchte bald buchen. Muss ich plötzlich die Vertretung für 2 Kolleginnen machen?
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#2

"Muss ich plötzlich die Vertretung für 2 Kolleginnen machen?"
Ja. Das Vorgehen des Arbeitgebers ist nicht zu beanstanden. Es gibt dort keine Obergrenze und die Übertragung der Vertretung ist regelmäßig vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt.

Problematisch wird die Sache erst wenn du deinen Urlaubsantrag stellst und der Arbeitgeber den Urlaub ablehnt. Dann wäre zu prüfen ob die Entscheidung vertretbar ist.
Auch kann es fraglich sein, wenn der Arbeitgeber versucht die Planung des Urlaubs alleine den Beschäftigten zu delegieren. Zumindest wenn diese sich nicht einigen können muss er selber entscheiden.
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#3

Schönen Dank
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