Muss bei einer Vollzeitstelle mehr als ein Kollege/in (auch Vollzeit) vertreten werden?
Gilt Vertretung auch bei Fortbildungen?
"Muss bei einer Vollzeitstelle mehr als ein Kollege/in (auch Vollzeit) vertreten werden?"
Grundsätzlich sprichts da nichts gegen. Der Arbeitgeber kann so viele Vertretungen übertragen wie in der Arbeitszeit zu erledigen. Zumal Vertretung ja ganz unterschiedlich ausgestaltet sein kann.
"Gilt Vertretung auch bei Fortbildungen?"
Wenn jemand nicht am Arbeitsplatz ist kommt eine Vertretung in Frage.