Urlaub von längerer Dauer als Beamtin auf Probe möglich?
#1

Hallo,

ist es für mich als Beamtin im mittleren Dienst (BaWü) auf Probe (noch 1,5 Jahre) möglich, zwei Jahre Urlaub ohne Dienstbezüge zu nehmen, um meinen Lebensgefährten für zwei Jahre ins Ausland zu begleiten? Wäre für ihre Meinungen sehr dankbar!
Im LGB §72 (2) heisst es ja:

"Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen kann aus anderen Gründen auf Antrag Urlaub ohne Dienstbezüge

bis zur Dauer von sechs Jahren oder

nach Vollendung des 55. Lebensjahres bis zum Beginn des Ruhestands

bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder vergleichbaren Tätigkeit darf Urlaub nach Satz 1 nicht bewilligt werden."

Da ich im Ausland nicht erwerbstätig sein werde, würde dieser Paragraph auf mich zutreffen? Vielen Dank im Voraus für jegliche Erkenntnisse!
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