Urlaub bei Krankheit
#1

Ich war das gesamte letzte Jahr und bis Ende März diesen Jahres krankgeschrieben. Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Jetzt kann ich angeblich nur noch bis Ende Mai d.J. meine 30 Tage Urlaub nehmen, danach werden 10 Tage gestrichen und ich bekomme nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen, den aber bis Ende März 2027.
Da die Krankenkasse mich auf eine Reha schickt, die am 29. April beginnt, kann ich vor der Reha höchstens 10 Tage Urlaub nehmen, weil ich die Wiederaufnahme meiner Arbeit schlecht mit Urlaub beginnen kann. Bis Ende Mai gelten auch noch 30 Tage Urlaub. Aber wenn ich vor Ende Mai 10 Tage Urlaub nehme, würde ich ab Juni nur noch auf 10 weitere Tage Urlaub Anspruch haben. (Auf den Mindesturlaub.) Stimmt das?
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#2

"weil ich die Wiederaufnahme meiner Arbeit schlecht mit Urlaub beginnen kann"
Was aber grundsätzlich möglich gewesen wäre.

"Aber wenn ich vor Ende Mai 10 Tage Urlaub nehme, würde ich ab Juni nur noch auf 10 weitere Tage Urlaub Anspruch haben. (Auf den Mindesturlaub.) Stimmt das?"
Grundsätzlich wäre dies so.

Wenn man den Urlaub noch Ende Mai antritt (29.5,) und den gesamten Urlaub aus 2025 nimmt, dann könnte man noch 30 Tage nehmen (es reicht im TVöD antreten bis Ende Mai). Sonst verfällt der tarifliche Mehrurlaub.
Muss man halt entscheiden, wie wichtig es einem ist, den vollen Urlaub aus 2025 nehmen zu können.
Ergänzend kann man noch schauen wann jnd wie der Arbeitgeber auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.
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