Urlaub bei 7 Tage Woche
#1

Hallo,

im Rahmen unserer Bereitschaft machen wir auch Wochenenddienst. Dieses bedeutet das wir einen Tag mindestens 3 Stunden auf der Arbeitsstelle sein müssen. Am anderen Wochenendtag müssen wir online die Anlagen für ca 1 Stunden überwachen. Wir bekommen hierfür keinen zusätzlichen freien Tag , können aber diese zusätzlichen Stunden mit den entsprechenden Zulagen abbummeln.

Die normale Arbeitszeit von 39 Stunden arbeiten wir trotzdem an 5 Tagen. Bereitschaftseinsätze werden abgebummelt oder nach Wunsch bezahlt.

Nun die Frage :
Wir haben keine 5 Tage Woche sondern arbeiten alle 3-4 Wochen eine 12 Tage "Woche" bis zu nächsten Freitag durch. Wie verhält sich das mit dem Urlaub ? Der Urlaub bezieht sich auf eine 5 Tage Woche.

Unser Personaler argumentiert, das dieses Überstunden sind und keine feste Arbeitszeit und somit die 5 Tage Woche gilt.

Hat hier jemand Erfahrungen ?

Vielen Dank für Eure Meinungen und Tipps schon mal vorab.
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#2

Es kommt auf die genaue Ausgestaltung der Arbeitszeitvorgabe an.
Soweit es regulär geplante Arbeitstage in einem Schichtplan sind, muss man ausrechnen wie viele Arbeitstage pro Woche es im Schnitt sind. Bei alle 3-4 Wochen Wochendendarbeit wären es 5 1/2 bis 5 2/3 Tagewoche.
Es sieht nach regulär so geplant aus. Wenn es wirklich Überstunden wären müsste man schauen. Ist die Bereitschaft eine Rufbereitschaft oder eine Bereitschaft?
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#3

Hallo,

es ist eine Rufbereitschaft PLUS Wochenenddienst.
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