Unbezahlte Freistellung
#1

Hallo,

ich wollte mal die Lage sondieren und wissen, ob man jederzeit Anspruch auf diese unbezahlte Freistellung hat, oder ob man da irgendwas besonderes begründen muss.

Hier bei uns ist jemand seit 8 Jahren freigestellt wg. einem Studium. Ich überleg mich auch freistellen zu lassen und wollte mal wissen, ob man da wirklich einen Rechtsanspruch darauf hat einige Jahre oder so freigestellt zu werden.

Muss man mir danach wieder eine Stelle anbieten? Und wenn ja, nur eine vergleichbare oder hätte man danach die Möglichkeit seinen neuen Abschluss entsprechend eingestellt zu werden, sofern was entsprechendes frei wäre?
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#2

Rechtsanspruch auf Freistellung weiß ich nicht, glaube ich aber eher nicht. Auf gar keinen Fall hast Du anschließend jedenfalls einen Rechtsanspruch auf eine höherwertige Stelle. Du hast dann lediglich die Möglichkeit, Dich auf höherwertige Stellen zu bewerben.
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#3

""Du hast dann lediglich die Möglichkeit, Dich auf höherwertige Stellen zu bewerben."""

Aber es wird doch immer und ewig in DE behauptet, dass es bald einen "Fachkräftemangel" gibt. Gilt das nicht ggf. dann auch für den ÖD, oder sind das nur Hirngespinste?

Also ich schätz mal, dass eine Freistellung gewährt wird, weil ein anderer hier sich ja auch freistellen lassen konnte. Der kommt allerdings nicht wieder.
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#4

Moin,

das ist keine Freistellung, sondern Sonderurlaub:

§ 28
Sonderurlaub
Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die
Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.

Da es eines wichtigen Grundes bedarf, wird man ohne besondere Begründung nicht hinkommen. In der Regel wird man durch eine/n befristet Beschäftigte/n ersetzt und tritt nach dem Sonderurlaub in die ursprüngliche Entgeltgruppe wieder ein. Anspruch auf einen konkreten Arbeitsplatz hat man nicht. Handelt es sich um einen langen Sonderurlaub ohne dienstliches Interesse, fällt man in den Erfahrungsstufen.

Grüße
1887
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#5

Ach, Sonderurlaub nennt man das - gut zu wissen. 8 Jahre Sonderurlaub, wow!
Ich versuch das auch mal.
Ich möchte auch gar nicht auf die alte Stelle zurück, mir gehts nur um das eine Bein noch in der Tür - wo ist egal.
Mal gucken, ich versuchs mal.

"fällt man in den Erfahrungsstufen" -- achso ,fallen die dann weg? Also ich bin eh schon länger dabei und schon in Stufe 4 oder so --- fall ich in die Stufe 1 zurück?

nur mal angenommen man ist einige Zeit weg und zwischendurch sind aber viele in Rente gegangen und es fehlen dann auch welche mit Studium. Hätte man dann nicht ne Chance evtl mit dem neuen Abschluss reinzukommen? Es gehen viele in Ruhestand und kommen angeblich nicht genug nach, neudeutsch: angeblicher Fachkräftemangel bzw. Einsparung Personal.
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#6

Eine evtl. Chance hat man natürlich, aber eben keinen Anspruch.
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