Unbefristeter Vertrag. Was ist möglich?
#1

Hallo
Ich habe einen unbefristeten Vertrag im Öffentlichen Dienst. Ich arbeite im Betriebshof einer Stadt. Bin dort seit über 2 Jahren.
Kann man einfach so entlassen werden, ohne das man sich was zu schulden kommen lassen hat?
Muss Arbeitsmangel oder sonstige Gründe nachgewiesen werden?
Kann man ohne Grund einfach so entlassen werden?

Könnt Ihr mir mal bitte etwas zu schreiben...
Wie könnte die Stadt sich meiner entledigen, wenn sie wollte?
(Kann da nicht gut, mit einigen Personen)

Gruß
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#2

Hallo, so einfach geht das mit der Kündigung auch nicht. Hast Du eine Schwerbehinderung oder min. 30-40 GdB (besonderer Kündigungsschutz)?

Gründe müssen seitens des AG immer angegeben werden.

Was haste angestellt?
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#3

Ich habe nichts angestellt!!!! Es ist bloß so, dass ich auf 2 Vorgesetzte sauer bin und die wohl auf mich.
Und man weiß ja nie......es geht hier um Mißverständnisse. Ich möchte da nicht mehr zu sagen.
Ich habe 30% GDB ohne andere Eintragungen aber. Dies habe ich aber nicht beim Arbeitgeber abgegeben. Sollte ich?
Was ändert sich dann für mich? Hätte ich dies schon bei Einstellung angeben müssen?

Wäre es clever dies zu tun?
Dank Dir für die Hilfe
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#4

Ab einen GdB von 30 (% gibt es im SGB IX nicht) kannst du eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragen. Habt ihr eine Vertrauensperson (SBV)? Wende dich an ihn oder an den PR. Auf jeden Fall würde ich die Gleichstellung beantragen. Den ab dem Zeitpunkt des Eingangs bei der Agentur für Arbeit, greift der besondere Kündigungsschutz!
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#5

Dank Dir VFA-K Bayern! Sehr nett von Dir!
Ich kenne mich da überhaupt nicht mit aus!
Ich beantrage also diese Gleichstellung bei Agentur für Arbeit...diesen senden dann was an die Stadt?
Und dies wird dann meiner Personalakte bei der Stadt hinzugefügt?
Bekomme ich sonst irgentwelche Vergünstigungen damit? Vor- oder Nachteile, die du da siehst?
Habe es vorher nicht angeben, bei der Einstellungen, könnte das Probleme geben?

Dies katapultiert mich bei einer möglichen Sozialauswahl weiter nach vorne?
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#6

Fakt ist: Vergünstigungen gibt es im Schwb-Recht nicht! Das heißt "Nachteilsausgleich" - Bei einer Gleichstellung hast Du nur den besonderen Kündigungsschutz und die Steuerermäßigung (Lohnsteuer) von derzeit: Steuerfreibetrag 310 € sowie Hilfen im Arbeitsleben durch Integrationsfachdienste / Integrationsamt. Weiter siehe PN!

lese dir das mal durch:

http://www.schwbv.de/04_10_kuendigungsschutz.html

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#7

Hallo
habe mir das gerade noch mal durchgelesen. Ist doch nicht so einfach sowas zu beantragen.
Also die Gleichstellung. Die können das auch anlehnen, man muss dort die Einschränkungen im Formular genau benennen, warum, wieso, weshalb. Dann geht was wohl noch zum Betriebsrat und so weiter.
Ich möchte halt auch nicht, das einige meine Gebrechen und Leiden dort kennen.
Schade.
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