01.04.2011, 13:42
Wirklich kein Aprilscherz!
Typ (50) bietet Beamten und Angestellten im ö.D. in seinem Dunstkreis eine "Aufwandsentschädigung" in Höhe von bis zu 5000,- Euronen in Aussicht für eine Vermittlung einer unbefristeten Anstellung im öffentlichen Dienst.
Stellt solches schon den Strafbestand von Beamtenbestechung dar oder ähnliches?
Nach 24-ähriger Betriebszugehörigkeit in der Baustoffindustrie wurde das Produktionswerk geschlossen.
Zeitarbeit oder Hartz4 nicht wirklich erstrebenswert.
Da greift man schonmal zu außergewöhnlichen Mitteln.
Schönes WE, D°c (ohne akademischen Anspruch)
Typ (50) bietet Beamten und Angestellten im ö.D. in seinem Dunstkreis eine "Aufwandsentschädigung" in Höhe von bis zu 5000,- Euronen in Aussicht für eine Vermittlung einer unbefristeten Anstellung im öffentlichen Dienst.
Stellt solches schon den Strafbestand von Beamtenbestechung dar oder ähnliches?
Nach 24-ähriger Betriebszugehörigkeit in der Baustoffindustrie wurde das Produktionswerk geschlossen.
Zeitarbeit oder Hartz4 nicht wirklich erstrebenswert.
Da greift man schonmal zu außergewöhnlichen Mitteln.
Schönes WE, D°c (ohne akademischen Anspruch)