Umsetzung, Funktionsübertragung und Höhergruppierung
#1

Ich habe mich auf eine intern ausgeschriebene Stelle beworben und wurde auf einen höherwertigen Dienstposten umgesetzt. Statt einer von mir erbetenen Anpassung des Arbeitsvertrags bzgl. der höheren Eingruppierung habe ich nur ein Höhergruppierungsschreiben mit Bezug auf Paragraph 12 TVöD erhalten. Hätte ich Anspruch auf eine Anpassung des Arbeitsvertrages gehabt? Bin ich auf Basis des Höhergruppierungsschreibens vor einer Rückgruppierung geschützt, sollte meine Stelle im Stellenplan gestrichen werden?
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#2

Kommt auf den Inhalt des Schreibens an.
Ein Schreiben des Arbeitgebers, das die dauerhafte Übertragung von Aufgaben der höheren Entgeltgruppe mitteilt, ist bei Zustimmung durch den Arbeitnehmer eine wirksamme Vertragsänderung. Eine Rückgruppierung ist dann nur einvernehmlich, als korrigierende Rückgruppierung oder als Änderungskündigung möglich.
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