21.12.2018, 21:53
Hallo zusammen,
es geht um folgendes.
Unsere Vorgesetzten hätten gerne zu jeder Personalratssitzung die wir durchführen im vorraus die Tagesordnungspunkte, was
jedoch unserem Verständniss der Schweige- und Geheimhaltungspflicht wiederspricht, weswegen wir die weitergabe der Tagesordnungspunkte auch seit begin unserer Amtszeit verweigern.
Unsere Vorgesetzten meinen nun das wir rechtlich dazu verpflichtet wären diese vor den Sitzungen auszuhändigen, sie geben an dies bei einem telefonat mit der Kommunalberatung in Erfahrung gebracht zu haben. (was ich persönlich für recht unglaubwürdig halte)
Ich meine wenn sich ein Beschäftigter z.B. wegen Mobbing, sexueller Belästigung o.Ä. im zusammenhang mit einem der Vorgesetzten an uns wendet nehmen wir das ja auf die Tagesordnung auf, was ja dann z.B. so aussieht.
Tagesordnung: - Frau Musterfrau beschwerde über Herr Vorgesetzter wegen Mobbing
Ich meine wenn der Vorgesetzte das liest ist ja zu erahnen das dies Konsequenzen für die ratsuchende Person haben dürfte.
Ganz davon abgesehen das vertrauliche Informationen, die uns von der betroffenen Person gegeben wurden, auf diesem wege weitergeleitet werden.
So jetzt die Frage:
Können wir mit Verweis auf § 71 LPersVG RLP argumentieren und so weiter verfahren wie bisher oder gibt es wirklich eine Verpflichtung gegenüber dem PR die Tagesordnungspunkte an die Vorgesetzten weiterzugeben ??? (Was ich wirklich für Schwachsinn halte)
Danke schonmal im vorraus.
mfg
es geht um folgendes.
Unsere Vorgesetzten hätten gerne zu jeder Personalratssitzung die wir durchführen im vorraus die Tagesordnungspunkte, was
jedoch unserem Verständniss der Schweige- und Geheimhaltungspflicht wiederspricht, weswegen wir die weitergabe der Tagesordnungspunkte auch seit begin unserer Amtszeit verweigern.
Unsere Vorgesetzten meinen nun das wir rechtlich dazu verpflichtet wären diese vor den Sitzungen auszuhändigen, sie geben an dies bei einem telefonat mit der Kommunalberatung in Erfahrung gebracht zu haben. (was ich persönlich für recht unglaubwürdig halte)
Ich meine wenn sich ein Beschäftigter z.B. wegen Mobbing, sexueller Belästigung o.Ä. im zusammenhang mit einem der Vorgesetzten an uns wendet nehmen wir das ja auf die Tagesordnung auf, was ja dann z.B. so aussieht.
Tagesordnung: - Frau Musterfrau beschwerde über Herr Vorgesetzter wegen Mobbing
Ich meine wenn der Vorgesetzte das liest ist ja zu erahnen das dies Konsequenzen für die ratsuchende Person haben dürfte.
Ganz davon abgesehen das vertrauliche Informationen, die uns von der betroffenen Person gegeben wurden, auf diesem wege weitergeleitet werden.
So jetzt die Frage:
Können wir mit Verweis auf § 71 LPersVG RLP argumentieren und so weiter verfahren wie bisher oder gibt es wirklich eine Verpflichtung gegenüber dem PR die Tagesordnungspunkte an die Vorgesetzten weiterzugeben ??? (Was ich wirklich für Schwachsinn halte)
Danke schonmal im vorraus.
mfg