Tagesordnung für den Chef ???
#1

Hallo zusammen,

es geht um folgendes.

Unsere Vorgesetzten hätten gerne zu jeder Personalratssitzung die wir durchführen im vorraus die Tagesordnungspunkte, was
jedoch unserem Verständniss der Schweige- und Geheimhaltungspflicht wiederspricht, weswegen wir die weitergabe der Tagesordnungspunkte auch seit begin unserer Amtszeit verweigern.

Unsere Vorgesetzten meinen nun das wir rechtlich dazu verpflichtet wären diese vor den Sitzungen auszuhändigen, sie geben an dies bei einem telefonat mit der Kommunalberatung in Erfahrung gebracht zu haben. (was ich persönlich für recht unglaubwürdig halte)

Ich meine wenn sich ein Beschäftigter z.B. wegen Mobbing, sexueller Belästigung o.Ä. im zusammenhang mit einem der Vorgesetzten an uns wendet nehmen wir das ja auf die Tagesordnung auf, was ja dann z.B. so aussieht.



Tagesordnung:          - Frau Musterfrau beschwerde über Herr Vorgesetzter wegen Mobbing



Ich meine wenn der Vorgesetzte das liest ist ja zu erahnen das dies Konsequenzen für die ratsuchende Person haben dürfte.
Ganz davon abgesehen das vertrauliche Informationen, die uns von der betroffenen Person gegeben wurden, auf diesem wege weitergeleitet werden.

So jetzt die Frage:

Können wir mit Verweis auf § 71 LPersVG RLP argumentieren und so weiter verfahren wie bisher oder gibt es wirklich eine Verpflichtung gegenüber dem PR die Tagesordnungspunkte an die Vorgesetzten weiterzugeben ??? (Was ich wirklich für Schwachsinn halte)

Danke schonmal im vorraus.

mfg
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#2

Behauptungen (vorerst) - auf welche Rechtsgrundlage beziehen sie sich, dass sich eine solche Pflicht ergibt?
Ansonsten kann es sich ebenso um einen weit verbreiteten Irrglauben handeln.

Mit Bezug auf deinen Auszug würde ich das erstmal SO abklären lassen und nichts rausgeben. (Datenschutz)

Dem PR die Rechtsgrundlage zur verpflichtenden Herausgabe zu nennen, sollte ja ganz einfach sein oder?
Kommunalberatung hin oder her.
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#3

Ja das ist es ja. Es gab ja nur dieses ominöse gespräch mit der "Kommunalberatung". Aber einen Paragraphen oder sowas kann keiner vorweisen.
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#4

Wer ist hier "der Vorgesetzte"? Der PR hat doch keinen solchen, oder?

Bei uns wird übrigens in der Tagesordnung in solchen Fällen nur geschrieben: "Mitarbeiterbeschwerde" o.ä., also ohne Nennung von Namen.

Beatrix
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#5

(27.12.2018, 07:59)Gast schrieb:  Wer ist hier "der Vorgesetzte"? Der PR hat doch keinen solchen, oder?

Bei uns wird übrigens in der Tagesordnung in solchen Fällen nur geschrieben: "Mitarbeiterbeschwerde" o.ä., also ohne Nennung von Namen.

Beatrix

Hallo 014 ,
allen ein frohes und gesundes Neues Jahr.

In § 29 PersVG Landesrecht Rheinland-Pfalz steht doch:
Die Tagesordnung muss alle Angelegenheiten enthalten, die sich aus der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Personalrats ergeben. Hierzu gehören für mich auch alle notwendigen Angaben.

Wie soll sich denn der PR vorbereiten, wenn er gar nicht weiß um welche Person es genau geht? Eventuelle Rückfragen sind dann doch erst nach der Sitzung möglich. Das führt zu einer zeitlichen Verzögerung.
Natürlich würde ich dem "Vorgesetzten" (?) keine Infos geben.
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#6

Erstmal danke für die Rückmeldungen.

@Beatrix

Mit Vorgesetzte meine ich in diesem Fall den Bauhofleiter und den Leiter der Stadtwerke, die ja im täglichen Arbeitsleben die Vorgesetzten von den im Personalrat tätigen Personen sind. Selbstverständlich ist mir klar daß der Personalrat keinem direkten Vorgesetzten untergeben ist ?

Meine eigentlich Frage ist ja auch ob wir, mit Verweis auf Paragraph 71 LPersVG RLP, gegen diese angebliche Verpflichtung des Personalrates zur Herausgabe der Tagesordnung argumentieren können.
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#7

Hallo @Beatrix,
wenn ich eine solche Anfrage eines "Vorgesetzten" erhalten würde, dann würde ich erst einmal nach der entsprechenden Rechtsgrundlage fragen, nach der er diese Auskunft beziehen will. Erst wenn er mir diese benennt, würde ich weitere Schritte prüfen.
Paragraph 71 LPersVG RLP ist dabei nicht schlecht, aber ich würde den "Vorgesetzten" auffordern eine Grundlage zu liefern. Er könnte sich ja auch an den Dienststellenleiter wenden und dort nachfragen (sofern der Dienststellenleiter die Tagesordnung kennt). Wetten, dass er dies nicht macht.
LG
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#8

Hehyo,

die "Vorgesetzten" der Personalratsmitglieder haben kein Recht, von ihren im normalen Dienstbetrieb unterstellen Bediensteten solche Auskünfte zu verlangen.

Allerdings ist es im Rahmen eines gedeihlichen Zusammenarbeitens zwischen Personalrat, Dienststellenleitung und Personalverwaltung sehr hilfreich, wenn jeder ungefähr weiß, was in der Personalratssitzung besprochen werden soll. Ich für meinen Teil erhalte vom Personalrat die Mitteilung, welche Themen besprochen werden sollen, falls die Personalverwaltung dazu in der Sitzung angehört werden sollte. Klappt gut. Die "geheimen" Sachen brauche ich nicht wissen ... die landen eh irgendwann zur Bearbeitung auf meinem Tisch. :i

- Harry
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#9

Hallo, aber der Personalrat hat doch eine gesetzliche Schweigepflicht. Wie kann er Erörterungspunkte oder gar Teile der Tagesordnung der Personalratssitzung an Dritte, nicht dem Personalrat angehörige Personen, weitergeben? Da gibt es doch auch kein Ermessen! Oder ist das in den Bundesländern unterschiedlich geregelt?
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#10

Warum wollt ihr argumentieren? Ich würde die Tagesordnung nicht herausgeben und damit Ende des Prozesses.
Was will denn die Dienststelle machen? Klagen wird sie nicht, da ihr nicht verpflichtet seid die Tagesordnung herauszugeben.
Lehnt euch entspannt zurück und nehmt es mit Humor
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#11

genau so!!!
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