TV-L oder TVöD
#1

Hallo an Alle,

ich stehe vor einer schwierigen Entscheidung. Ich habe zwei tolle Jobangebote auf dem Tisch liegen. Das eine wäre eine Beschäftigung für das Land nach TV-L E12 Stufe 3. Das andere für Bund/Kommune TVöD E11 Stufe 3.

Beide Arbeitgeber wären toll, die Arbeit an sich unterscheidet sich fast nicht, der Weg dahin ist fast gleich, das Bauchgefühl stimmt bei beiden. Das Einzigste wo ich nun jetzt nicht Vergleiche ziehen kann ist Punkt Eingruppierung, Geld und was besser für mich wäre. 

Beim Bund bekäme ich rund 80 €/netto weniger. Allerdings bieten diese mir einen 5 Jahres Vertrag an, wo ich ja dann nach 3 Jahren in Stufe 4 käme.
Beim Land bekäme ich nur einen 2 Jahres Vertrag, aber dafür ein wenig mehr Geld. 
Beide sagen mir, sie gehen davon aus, dass es eine Verlängerung des Vertrages geben wird, aber wissen tun sie es nicht....

Beim Bund wäre ich "nur" in der E11, beim Land schon in der E12.
Ich möchte langfristig im öffentlichen Dienst arbeiten. Das heißt mich beschäftigt da auch die Frage, wenn ich zum Land gehe und diese mich nach 2 Jahren nicht weiter anstellen können, wird dann beim nachfolgenden AG die E12 S3 automatisch übernommen? Wäre ich mit E12 besser bedient oder macht es keinen Unterschied, da ich nach 5 Jahren E11 S3 und S4 dann auch wieder einen ganz anderen Erfahrungsschatz habe?

Zu meiner Tätigkeit: Ich bin Architekt und in der Sparte Hochbau tätig.

Ich bin echt verzweifelt und versuche die beste Entscheidung für mich zu treffen, ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben. Vielen Dank an Alle
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#2

Die Entscheidung wird dir leider niemand abnehmen können. Ich persönlich würde zu Bund/Kommune tendieren :-)
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#3

E12 TV-L ist finanziell kaum besser als E11 TVöD (Bund).
Jahressonderzahlung ist beim Bund um ca. 1300 € brutto höher.
TV-L weiß man schon wie die Tariferhöhung in nächster Zeit aussieht. Bund ist noch offen. Sollte aber nicht wirklich hinter TV-L zurückbleiben. Allerdings ist eine Einmalzahlung wahrscheinlich. Diese ist für höhere Entgeltgruppen nicht so attraktiv.

Bei den meisten Bundesländern ist die Wochenarbeitszeit höher als beim Bund.

Tätigkeiten in der E12 mögen für zukünftige Bewerbungen besser aussehen als in der E11. Dafür sind 5 Jahre besser als 2 Jahre. Wobei die Chancen als Architekt gut sein sollten in beiden Fällen eine Anschlussbeschäftigung im öffentlichen Dienst zu finden.

Aus der Beschäftigung in der E12 ergibt sich kein Anspruch beim nächsten Vertrag wieder eine E12 zu bekommen. Allerdings hat es bei einer Einstellung in bestimmten Konstellationen hinsichtlich der Stufenzuordnung ggf. Vorteile aus einer E12 zu kommen. In den meisten Fällen wird man als Architekt in einer ganz guten Verhandlungsposition sein. Dann spielt dieser Vorteil keine Rolle.
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