08.06.2024, 12:49
Hallo zusammen,
ab August 2024 bin ich 4 Jahre im TV-L SuE, S11b tätig. Greift für diesen Tarifvertrag auch der §22 Abs. 2 "Krankengeldzuschuss" oder gibt es hier Sonderregelungen?
Leider hat mein Arbeitgeber kein Gebrauch von dem Paragrafen gemacht als ich für längere Zeit erkrankt und im "Kranken- bzw. Übergangsgeld" war.
Über eine Antwort freue ich mich und bedanke mich im Voraus! Danke!
Viele Grüße
ab August 2024 bin ich 4 Jahre im TV-L SuE, S11b tätig. Greift für diesen Tarifvertrag auch der §22 Abs. 2 "Krankengeldzuschuss" oder gibt es hier Sonderregelungen?
Leider hat mein Arbeitgeber kein Gebrauch von dem Paragrafen gemacht als ich für längere Zeit erkrankt und im "Kranken- bzw. Übergangsgeld" war.
Über eine Antwort freue ich mich und bedanke mich im Voraus! Danke!
Viele Grüße