TVöD VKA oder TV-V
#1

Hallo,

Ich bin in einem Zweckverwand für Wasser und Abwasser tätig. Der Arbeitgeber ist Mitglied in einem KAV.

Gezahlt wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und dem Besonderen Teil Verwaltung.
Müsste hier nicht eigentlich der TV-V Anwendung finden?
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#2

Sind denn die im TV-V genannten Voraussetzungen erfüllt? Wäre für einen Zweckverband ja eher untypisch.
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#3

Ich wüsste jetzt nicht was dagegen sprechen sollte:

Hier im Forum selbst heißt es ja: " Der TV-V ist ein spartenspezifischer Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe. Er gilt z.B. für Gemeindewerke, Stadtwerke, Kreiswerke, Wasserwerke, Wasserverbände und Zweckverbände...."

Und im § 1 Abs1. des Tarifvertrags finde ich auch nichts, was dagegen sprechen würde.

Möglicherweise verstehe ich in dem Fachchinesisch ja auch etwas falsch, deshalb bitte ich ja um Aufklärung.
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#4

Ihr seit in einer privaten Rechtsform und es gibt Betriebsrat und keinen Personalrat?
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#5

Körperschaft des öffentlichen Rechts, Personalrat

Ah, ok.. verstanden. Wir unterliegen also nicht dem BetrVG.
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#6

Korrekt und damit keine Anwendung TV-V.
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