TVöD Feiertagszuschlag ohne Freizeitausgleich
#1

Guten Tag,
ich habe eine Frage zu Feiertagszuschlägen nach §8 TVöD:
Der Mitarbeiter hat sich für einen Feiertagszuschlag ohne Freizeitausgleich entschieden und möchte die geleisteten 6 Stunden lieber ausgezahlt haben. Ausgezahlt wurde bereits das Tabellenentgelt für die 6 Stunden nach Stufe 3. Was erhält er noch zusätzlich? Die 135 % oder nur noch 35 %, da ja schon die 100 % durch die Auszahlung der 6 Stunden abgegolten worden sind.
Vielen Dank vorab.
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#2

So würde ich das auch verstehen. Wenn die sechs Stunden bereits ganz normal als Arbeitszeit bezahlt wurden, dann sind die 100 % Tabellenentgelt ja schon abgegolten. Zusätzlich müsste dann nur noch der Feiertagszuschlag gezahlt werden. Ich würde deshalb ebenfalls von den 35 % zusätzlich ausgehen und nicht von einer Auszahlung von insgesamt 135 %. Hat das schon jemand nach dem TVöD genau so abgerechnet?
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