TVöD Feiertagszuschlag ohne Freizeitausgleich
#1

Guten Tag,
ich habe eine Frage zu Feiertagszuschlägen nach §8 TVöD:
Der Mitarbeiter hat sich für einen Feiertagszuschlag ohne Freizeitausgleich entschieden und möchte die geleisteten 6 Stunden lieber ausgezahlt haben. Ausgezahlt wurde bereits das Tabellenentgelt für die 6 Stunden nach Stufe 3. Was erhält er noch zusätzlich? Die 135 % oder nur noch 35 %, da ja schon die 100 % durch die Auszahlung der 6 Stunden abgegolten worden sind.
Vielen Dank vorab.
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#2

Meines Erachtens sind es hier tatsächlich 135 % zusätzlich und nicht nur 35 %. Die 100 % für die 6 Stunden sind das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung; der Feiertagszuschlag kommt nach § 8 TVöD daneben. Bei Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich sind 135 % vorgesehen, mit Freizeitausgleich dagegen nur 35 %. Wichtig wäre nur noch zu klären, ob die 6 Stunden tatsächlich als Überstunden gelten – dann richtet sich das Entgelt für die Arbeitsleistung nach der individuellen Stufe (höchstens Stufe 4), während der Feiertagszuschlag auf Basis der Stufe 3 berechnet wird. Die 235-%-Grenze sollte man dabei ebenfalls im Hinterkopf behalten. Und wenn nach so einer Abrechnung noch ein paar Euro übrig bleiben, kann man ja aus Spaß noch schauen.
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