TVöD Bund E? für Elektroniker für Geräte und Systeme
#1

Hallo,
ich bin Elektroniker für Geräte und Systeme.
Ich arbeite an einer Universität in einem Wasserbaulabor und bin für die Messtechnik und alles was Strom hat zuständig.
Mein Vorgänger hatte den Techniker und ist in E9a eingestuft gewesen.
Meine Arbeitstätigkeit entspricht genau dem, was mein Vorgänger gemacht hat.
Da ich nur eine berufliche Ausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme habe, wurde ich damals als E7/3 eingestuft worden.
Nachdem ich jetzt in die Zeitklasse 4 gekommen bin und die letzten 2 Jahre immer einen Bonus für innovative Arbeiten erhalten habe, wollte ich wissen, wie hoch man als Elektroniker eingestuft werden kann.
Da ich verschiedenes gelesen habe von Stufe 6-9a, bin ich mir da jetzt unsicher.
Ich wollte wissen, ob es sich lohnt, mit meinem Chef zu sprechen.
Vielen Dank
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#2

Man wird nicht eingestuft, sondern man ist eingruppiert wie die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten wert sind.
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#3

(03.03.2023, 12:09)Gast schrieb:  Man wird nicht eingestuft sondern man ist eingruppiert wie die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten wert sind
Vielen Dank für die Antwort.
Jedoch kann ich das für meinen Fall gerade nicht verstehen.
Ich habe und erledige alle Aufgaben meines Vorgängers. Jedoch habe ich nicht die Tätigkeitsbeschreibungen verglichen.
Mir wurde damals nur bei der Einstellung erklärt, dass ich gerne die 9a bekommen kann, wenn ich ihnen eine abgeschlossene Techniker Ausbildung nachreiche.
Dann müssten laut der Aussage oben auf dem Vertrag die Tätigkeitsbeschreibung ergänzt werden, was ich mir nicht sicher bin, ob dies auch geschieht.
Aber mehr und andere Aufgaben würde ich definitiv nicht erhalten. Die Besoldungseinstufung hatte angeblich nur etwas mit meinem Abschluss zu tun.
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#4

Wahrscheinlich liegt es daran, dass es für Techniker andere Tätigkeitsmerkmale gibt. Zumindest im Bereich TVöD VKA (also Kommunen):

Tätigkeitsmerkmale Techniker öffentlicher Dienst TVöD
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#5

Es findet tatsächlich der TVöD Bund Anwendung?

Entscheidend ist wie die übertragenen Aufgaben zu bewerten sind. Ob die damalige Einstufung mit E9a korrekt war und ob die übertragenen Aufgaben tatsächlich übereinstimmen ist ja unklar.
Als solches ist die Tätigkeit zu bewerten. E7 für einen Elektroniker ist nicht unplausibel.
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