Hallo zusammen!
Es geht um das neue Gesetz zur Überleitung handwerklicher Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und die Möglichkeit zur Höhergruppierung.
Leider finde ich im Netz keine Angaben/Tabellen zur Eingruppierung der Berufe.
Zu mir: Bin Gemeindearbeiter und gelernter Straßenbauer, Straßenwärter Tiefbaufacharbeiter und in der Entgeltgruppe 5
Vielleicht kann ja jemand helfen
Liebe Grüße
Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2025
Du meinst wahrscheinlich nicht Gesetz, sondern einen Tarifvertrag.
Ein paar mehr Infos wären wichtig.
Insbesondere: Um welches Bundesland geht es?
Hintergrund: Handwerkliche Tätigkeitsmerkmale werden oftmals auf Ebene des Bundeslandes vereinbart.
Bundesland Rheinland Pfalz
Ja, Tarifvertrag.
Alle Arbeiter wurden angeschrieben, dass sie die Möglichkeit zur Bewerbung um eine Höhergruppierung haben.
Ob es dann gemacht wird ist dann fraglich.
Mich würde interessieren, welche Berufe laut Tarifvertrag wo eingestuft werden können.
Nicht wundern hatte erst als Gast geschrieben.
Der Bezirkstarifvertrag TVöD Rheinland Pfalz scheint leider nicht im Internet zum Download bereitstehen.
Beiträge: 200
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
(26.10.2025, 21:08)Gast schrieb: Der Bezirkstarifvertrag TVöD Rheinland Pfalz scheint leider nicht im Internet zum Download bereitstehen.
Hallo,
da es keinen TvÖD Rheinland-Pfalz gibt, kann der auch nicht zum Download bereitstehen. Was gemeint ist:
Bezirkstarifvertrag für den öffentlichen Dienst (BezTV-öD RP) vom 23. Januar 2025
Dieser Tarifvertrag ist bestimmt noch nicht im Internet zu finden. Einfach mal beim Arbeitgeber oder Personalrat nachfragen.
Zur Klärung der Eingangsfrage müsste erst mal die genaue Tätigkeit geklärt werden (damit klar ist, ob allgemeine oder besondere Tätigkeitsmerkmale vorliegen. Es gibt aber auch weiter wichtige Punkte zu klären, ob sich ein Höhergruppierungsantrag lohnt. Am besten mit dem Gewerkschaftsvertreter, dem Personalrat oder dem Personalamt sprechen (ob letztere Auskunft geben, weiß ich nicht…).
Viel Erfolg!