TVÖD Leistungsentgelt
#1

Hallo, das Leistungsentgelt für 2020 ist noch nicht ausbezahlt. 
Ich habe zum 30. September 2021 gekündigt.
Habe ich Anspruch auf das Leistungsentgelt von 2020?
Wenn ja, wo steht das?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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#2

Das hängt davon ab wie die Regelungen in euerer Dienstvereinbarung sind.
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#3

Allerdings wäre eine Regelung welche die Zahlung für 2020 ausschießt, weil zum 30.9.2021 gekündigt wird vermutlich nicht zulässig. Grundsätzlich dürfte davon auszugehen sein, dass soweit ein Anspruch auf Leistungsentgelt 2020 besteht dieses auch nach dem Ausscheiden zum 30.9.2021 noch auszuzahlen ist.
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#4

ich kann den Beitrag nur 3 nur bestätigen. Ich habe Kenntnis von einer Klage genau wegen eines solchen Sachverhalts. In der DV steht eine völlig unbrauchbare Umsetzung der Auszahlung. Sprich: Egal wann die Verwaltung gedenkt die LoB auszuzahlen, ... alle die vorher aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, ... schauen in die Röhre.
Das ist nicht rechtmäßig. Der Richter hat der Kommune geraten einen Vergleich zu schließen, ...
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#5

Darf ich die Quelle des Urteils erfahren, habe die gleiche Situation!
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#6

Gibt ja keins, man hat sich verglichen.
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