Tätigkeitsmerkmale Kinderpfleger
#1

Hallo in die Runde, 

Ich suche einen link zum Thema Tätigkeitsmerkmale von KinderpflegerInnen. 

Ich arbeite in einer Kindertagesstätte im Altersbereich von 2 bis 6 Jahren. 

Wir haben eine Kinderpflegerin im Team, welche wie eine Erzieherin eingesetzt wird. Im Klartext, sie darf, worüber sie sich freut, eine Gruppe mit 20 Kindern davon 4 U 3 Kindern sowie 2 I-Kindern mit einer Zusatzkraft führen. 

Mir geht es ausdrücklich nicht darum sie zu einer Kollegin zweiter Klasse zu degradieren, sondern sie zu schützen. Ich denke sie hat nicht die Qualifikation und wird schon gar nicht entsprechend bezahlt.

Auf der einen Seite findet die Kollegin es toll, eine Gruppe zu führen, auf der anderen Seite kommt sie extrem schnell an ihre Grenzen und handelt nicht adäquat...
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#2

Ich denke man muss hier unterscheiden.

Bei den Tätigkeitsmerkmalen nach TVöD geht es um die tarifgerechte Bezahlung. Hier sind die Tätigkeitsmerkmale TVöD SuE

Aber deine Frage zielt darauf, ob die Mitarbeiterin überhaupt geeignet ist, Tätigkeiten einer Erzieherin auszuüben. Und ob die Übertragung dieser Aufgaben und Funktionen rechtlich zulässig ist. Das sind rechtlich-organisatorische Fragen. Die Tätigkeitsmerkmale im TVöD treffen dazu meines Erachtens keine Aussage.
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#3

(14.02.2026, 08:53)Robin schrieb:  ... Ich denke sie hat nicht die Qualifikation ...

Das hat mit tarifrechtlichen Regelungen, v. a. mit Tätigkeitsmerkmalen in der Tat nicht mal ansatzweise etwas zu tun!

Vielleicht hilft dieser Link weiter, insbesondere die Aufstellung der jeweiligen einschlägigen landesrechtlichen Regelungen:

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/p...aetig-sein
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