Tätigkeitsbeschreibung
#1

Hallo!
Ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Im Gegensatz zu anderen Kollegen, die ihre Höhergruppierung "einfach so" bekommen haben, soll ich jetzt eine "Arbeitsplatzbeschreibung" machen, die dann dem Arbeitgeberverband zur Stellenbewertung vorgelegt wird. Ich bin Standesbeamtin und SB im Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt. 
Meine Frage: Ich soll jetzt eine Erläuterung (kurze Beschreibung der Tätigkeiten in den Arbeitsvorgängen) abgeben. Wie genau müssen meine Angaben sein? Reicht es z. B., wenn ich schreibe: Personalausweisantrag aufnehmen - oder muss jede einzelne Tätigkeit aufgeführt werden? Wie z. B. Personalien prüfen und eingeben, Fingerabdrücke abnehmen usw.
Vielleicht hat ja jemand ein Beispiel für mich?
Vielen Dank schonmal!!!
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#2

1. Der Tarifvertrag sieht keinen Antrag auf Höhergruppierung vor. Es gilt die sog. "Tarifautomatik", d.h. der Beschäftigte ist entsprechend er ihm auf Dauer übertragenen Tätigkeiteingruppiert.
2. Um die Ausschlussfrist zu wahren, emfpiehlt es sich, das Entgelt der angestrebten Entgeltgruppe schriftlich geltend zu machen.
3. Es empfiehlt sich, der schriftlichen Geltendmachung des höheren Entgelts eine detaillierte Aufgabenbeschreibung der übertragenen Tätigkeit beizufügen. Man sollte dazu einmal googlen. Es gibt genügend info, z.B. hier: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downl...onFile&v=2
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#3

Naja, das weiß ich ja soweit schon. Meine Frage war, wie genau die Beschreibung wohl sein soll. Unser Betriebsrat kann mir dabei leider nicht helfen, da bei uns in der Verwaltung so etwas noch nie gefordert wurde. Ich weiß, dass ich problemlos auf EG 8 oder sogar 9 kommen müsste. Bin aber seit vielen Jahren in Gruppe 6.
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#4

(04.09.2025, 16:30)Gast schrieb:  ... Ich weiß, dass ich problemlos auf EG 8 oder sogar 9 kommen müsste. ...

Na, dann ist ja alles klar.
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#5

und dass es eine EG 9 gar nicht (mehr) gibt sei nur nebenbei bemerkt.
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