Tätigkeitsbeschreibung erhalten
#1

Guten Tag,

ich bin seit 2020 in einer Kommune in Sachsen als Hausmeister beschäftigt.
Ich wollte von meinem Arbeitgeber eine Tätigkeitsbeschreibung anfordern. Dies wurde abgelehnt!

Begründung: Es besteht keine Pflicht dazu!

Hab ihr eure Tätigkeitsbeschreibung bekommen?
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#2

"Hab ihr eure Tätigkeitsbeschreibung bekommen?"
Ja.

Aber es besteht keine Pflicht dazu. Ist denn strittig, welche Aufgaben übertragen wurden?
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#3

Hallo,

bei der Tätigkeit als (Schul-) Hausmeister dürfte es sich um einen einheitlichen Arbeitsvorgang handeln.

Von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ist auszugehen, wenn der Tarifvertrag sogenannte Funktionsmerkmale (Beispielstätigkeiten) enthält. Alle zu diesem Funktionsmerkmal gehörenden Tätigkeiten kennzeichnen einen einheitlichen Arbeitsvorgang.

Die Stellenbeschreibung ist dann wohl „Hausmeistertätigkeit“. Natürlich sollte der Hausmeister informiert werden, was alles so an Arbeiten anfallen kann.
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