Tätigkeit als Hallenwart
#1

Hallo, mein Kollege und ich sind mit jeweils 6 Std. die Woche (5 Tage Woche zugrunde gelegt) bei der Stadt angestellt. Sind also geringfügig entlohnte Beschäftigungen ("520 €-Jobs") nach TVöD. Je nach Belegungsplan der Mehrzweckhalle müssen wir auch nach Bedarf an den Wochenenden arbeiten und bei Veranstaltungen auch mal sehr spät. Wir öffnen die Halle für den Übungsbetrieb und schließen dann später nach einem Kontrollgang wieder ab. Die Arbeitszeit variiert somit. Allerdings müssen wir während dieser 6 Std. immer erreichbar sein, falls wir gebraucht werden. 
Nun hatten wir heute ein Gespräch im Rathaus, da hin und wieder anfallende Mehrarbeit nicht bezahlt wird. Die Begründung: es würde sich ausgleichen, da wir ja mit Auf- und Abschließen niemals auf 6 Std. die Woche kämen. Auch Zuschläge für Wochenendarbeit will man uns nicht gewähren. Im Vertrag würde ja stehen, dass wir dazu bereit sein müssen und es wurde nochmals betont, dass es sich ausgleicht. Als Arbeitszeit wird wirklich nur die Dauer des Auf- und Abschließens gewertet, nicht aber, dass wir in den 6 Std. , in der die Halle geöffnet ist,  ja immer auf Abruf sein müssen. Bei Veranstaltungen (meist am Wochenende) kommen wir mit Übergabe und Abnahme der Halle, inkl. Teeküche und der Abrechnung der vorgehaltenen Getränke (die auch von uns organisiert werden) schnell auf insgesamt 4 Std. 
Im "Homeoffice" kontaktieren wir Veranstalter, bestellen Getränke und leiten die Abrechnungen an den Getränkelieferanten weiter. 
Mein Kollege und ich sehen den Ausgleich nicht, da wir auch 12 Std. am Tag telefonisch erreichbar sein und auch spontan mal Handwerkertermine wahrnehmen können müssen. All dies neben unserer hauptberuflichen Tätigkeit in anderen Bereichen. 
Jetzt sollen wir noch weitere verwaltungstechnischen Aufgaben übernehmen OHNE diese bezahlt zu bekommen. Man müsse erst prüfen, ob wir dadurch auch wirklich mehr Stunden arbeiten oder ob es sich immer noch ausgleicht. 
Irgendwie fühlt sich das nicht richtig an. Dann liegt es ja im Ermessen des Arbeitgebers, wann wir nach dessen Meinung unsere 6 Std./Woche "erarbeitet" haben. 
Kennt sich da jemand mit aus? Hat unser Arbeitgeber Recht?
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#2

Immer auf Abruf bedeutet was?
Wie schnell muss man an der Halle sein?
Wie ist die telefonische Erreichbarkeit genau geregelt?
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#3

Wer von uns Dienst hat, der muss erreichbar sein, falls es in der Halle ein Problem gibt und ein Hallenwart gebraucht wird. Eine richtige Regelung gibt es nicht. Im Prinzip müssen wir ständig E-Mails abrufen, WhatsApp beantworten, wenn nötig und Telefonate annehmen.
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#4

Das wäre Rufbereitschaft. Für wieviele Stunden seid ihr denn zum Dienst eingeteilt? Wäre hilfreich einen repräsentativen Zeitraum zu schildern. Entscheidend ist dabei was der Arbeitgeber anweist. D.h. sie müssen von X Uhr bis Y Uhr erreichbar sein.
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#5

Der Vertrag wurde für 6h/Woche abgeschlossen. Bei mir steht noch 17:00 - 22:00 drin. Bei meinem Kollegen steht keine Uhrzeit mehr. Die Öffnungszeit unter der Woche hat sich auf 16:00 - 22:00 geändert. Bereitschaft für Wochenenddienste war Vorraussetzung. In der Praxis gestaltet sich das so, dass wir aber auch Termine außerhalb dieser Zeit wahrnehmen müssen, wenn es mit unserer Haupttätigket vereinbar ist. Der Arbeitgeber "kontrolliert" auf Vertrauensbasis. Bezeichnet dann aber auch Mehrarbeit, Wochenendzuschläge und Schließzeiten der Halle (während unseres Urlaubs) als Ausgleichszeiten. Und das kann meiner Meinung nach nicht sein. Alleine heute morgen bin ich seit 9:00 schon am Telefon, um bestimmte Dinge die Halle betreffend abzuklären und es stehen noch Rückrufe aus. Das kommt dann zusätzlich zum Öffnen und Schließen der Halle heute noch dazu.
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