02.09.2026, 17:10
Guten Tag,
ich befinde mich derzeit in der E9-2, würde zum 01.01.2027 automatisch in die E9-3 landen. Nun bekomme ich zeitgleich eine Höhergruppierung in die E10. Nun stellt sich die Frage, ob ich in die E10-2 oder in die E10-3 komme. Laut meinem AG würde ich in die E10-2 rutschen und somit die 2 Jahre Anwartsschaft verlieren, obwohl diese zum 01.01.2027 vollständig erfüllt habe.
Viele Grüße
ich befinde mich derzeit in der E9-2, würde zum 01.01.2027 automatisch in die E9-3 landen. Nun bekomme ich zeitgleich eine Höhergruppierung in die E10. Nun stellt sich die Frage, ob ich in die E10-2 oder in die E10-3 komme. Laut meinem AG würde ich in die E10-2 rutschen und somit die 2 Jahre Anwartsschaft verlieren, obwohl diese zum 01.01.2027 vollständig erfüllt habe.
Viele Grüße

. Für den TVöD ist die Sachlage m.M.n. eindeutig das zuerst der Stufenaufstieg und danach die Höhergruppierung erfolgt. Ich habe leider in meiner ersten Frage nicht dazu geschrieben, dass ich mich nicht im TVöD befinde sondern im TVV. Daher stellt sich mir die Frage, ob es sich im TVV genauso verhält wie im TVöD.


