Stufensprung zeitgleich mit Höhergruppierung
#1

Guten Tag,

ich befinde mich derzeit in der E9-2, würde zum 01.01.2027 automatisch in die E9-3 landen. Nun bekomme ich zeitgleich eine Höhergruppierung in die E10. Nun stellt sich die Frage, ob ich in die E10-2 oder in die E10-3 komme. Laut meinem AG würde ich in die E10-2 rutschen und somit die 2 Jahre Anwartsschaft verlieren, obwohl diese zum 01.01.2027 vollständig erfüllt habe.

Viele Grüße
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#2

Aus meiner Sicht wäre es Stufe 3. 

Anderes Ergebnis wenn das Arbeitsverhältnis z.B.am 2.1. begonnen hat.
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#3

In einschlägigen Kommentaren zum TVöD (bspw. Rehm) wird klar die Auffassung vertreten: erst Stufenaufstieg, dann Höhergruppierung... 

Angelehnt/argumentiert könnte diese Auffassung mit Blick auf § 28b Abs. 2 TVÜ - VKA, in welchem genau diese Handhabung für die damalige Überleitung fixiert wurde.
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