Hallo Forum,
ich wurde aufgrund einer Zusatzqualifikation in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert. Ich war bei meiner alten Entgeltgruppe bereits 4 Jahre in Stufe 5 und wäre bald in die Stufe 6 aufgestiegen.
Mein Arbeitgeber hat mich aber durch die höhere Entgeltgruppe mit der Stufe 5 wieder neu beginnen lassen, so dass ich erneut 5 Jahre warten muss, um in Stufe 6 zu kommen.
Ist das korrekt, da das ja die Gehaltserhöhung praktisch schmälert?
VG Merkel
Das kann richtig sein. Die Zusatzqualifikation begründet direkt die höhere Entgeltgruppe? (Das ist nur in einigen Konstellationen der Fall.)
Auch eine Höhergruppierung wegen veränderter formaler Qualifikation führt zu einem Neubeginn der Stufenlaufzeit. Sonderfall ist dann noch die Ausbildung- und Prüfungspflicht. Als solches braucht es mehr Details um es abschließend einzuschätzen. (Um was für eine Zusatzqualifikation geht es und um welche Eingruppierungen in welchen Abschnitt der Entgeltordnung [bzw. wenn unbekannt was für Tätigkeiten]?)
Ich bin von 8a auf 8b gestiegen, da ich als insoweit erfahrene Fachkraft berufen wurde. Ich bin schon länger berufen, es gab lt. Betriebsrat aber erst mit dem neuen Tarifvertrag SuE die Möglichkeit aufgrund dieser Qualifikation höher einzugruppieren. Das wurde ab März gemacht, nur eben die Stufe 5 wieder zurückgesetzt, obwohl ich in 8a die Stufe 6 ab Oktober erreicht hätte.
Soweit die Voraussetzungen für die S8b tatsächlich ab März vorlagen ist dies korrekt. Allerdings ist mir nicht klar welche Regelung im TVöD im März 2026 in Kraft getreten wäre. Hier wäre ggf. zu prüfen ob die Eingruppierung nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt S8b war. Dann dauert der Stufenaufstieg nicht mehr ganz so lang.
Danke für die Antwort. Der BR hat mich netterweise im März informiert und auch den AG. Es ist auch eine Nachzahlung, glaube von ein paar Monaten erfolgt. Ich weiß auch nicht ganz genau bis zu wann im Herbst 2025 zurück. Mir ging es hauptsächlich darum, ob es korrekt ist, dass mich der AG praktisch in der 8b in der Stufe 5 wieder bei null anfangen lassen kann. Dann sind leider die 4 Jahre verloren. VG
Naja die Stufenzuordnung unterliegt nicht der tariflichen Ausschlussfrist. Nur die Zahlung. Deshalb sollte der Verlust deutlich geringer als 4 Jahre sein. Sinnvoll wäre zu klären ab wann die Voraussetzungen für die S8b vorlagen. Ab da gilt dann die Stufenlaufzeit. Wichtige Änderungen zur Eingruppierung S8b sind z.B. 2022 in Kraft getreten. Wenn du darunter fällst würde die Stufe 5 schon in 2027 erreicht werden (wenn du denn damals schon in Stufe 5 warst.)