30.04.2010, 14:07
Hallo,
ich bin im Januar 2010 von der Stufe 2 in die Stufe 3 gesprungen. (regulärer Stufenaufstieg)
Ich sollte ursprünglich schon vor ca. 1 Jahr durch eine Stufenbeschleunigung hochgestuft werden, dieses ging aber damals wohl nicht, da die Stufe 2 eine Enwicklungsstufe ist und nicht beschleunigt werden kann.
Daher soll dieses jetzt nachgeholt werden, und zwar von der Stufe 3 in die Stufe 4.
Meine Frage:
Gibt es irgendwelche Fristen/Sperrzeiten nach einem Stufenaufstieg, die man erste abwarten muss, um dann wieder einen Stufenaufstieg zu erhalten ???
Ich kann im Tarifvertrag nichts finden, die Leitung argumentiert momentan aber so.
Danke für eure Infos.
Grüsse
ich bin im Januar 2010 von der Stufe 2 in die Stufe 3 gesprungen. (regulärer Stufenaufstieg)
Ich sollte ursprünglich schon vor ca. 1 Jahr durch eine Stufenbeschleunigung hochgestuft werden, dieses ging aber damals wohl nicht, da die Stufe 2 eine Enwicklungsstufe ist und nicht beschleunigt werden kann.
Daher soll dieses jetzt nachgeholt werden, und zwar von der Stufe 3 in die Stufe 4.
Meine Frage:
Gibt es irgendwelche Fristen/Sperrzeiten nach einem Stufenaufstieg, die man erste abwarten muss, um dann wieder einen Stufenaufstieg zu erhalten ???
Ich kann im Tarifvertrag nichts finden, die Leitung argumentiert momentan aber so.
Danke für eure Infos.
Grüsse