Stufenaufstieg
#1

Hallo,

ich bin im Januar 2010 von der Stufe 2 in die Stufe 3 gesprungen. (regulärer Stufenaufstieg)

Ich sollte ursprünglich schon vor ca. 1 Jahr durch eine Stufenbeschleunigung hochgestuft werden, dieses ging aber damals wohl nicht, da die Stufe 2 eine Enwicklungsstufe ist und nicht beschleunigt werden kann.

Daher soll dieses jetzt nachgeholt werden, und zwar von der Stufe 3 in die Stufe 4.

Meine Frage:
Gibt es irgendwelche Fristen/Sperrzeiten nach einem Stufenaufstieg, die man erste abwarten muss, um dann wieder einen Stufenaufstieg zu erhalten ???
Ich kann im Tarifvertrag nichts finden, die Leitung argumentiert momentan aber so.

Danke für eure Infos.

Grüsse
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#2

Hallo,

sicher weiß ich es nicht, aber ich habe mal gehört, dass eine Stufenvorweggewährung erst nacht Ablauf der halben Wartezeit möglich ist.
Von Stufe 3 in Stufe 4 also erst nach 1 1/2 Jahren.

Ich übernehme aber keine Gewähr.
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#3

Hallöchen und guten Morgen,

ich hab keine einschränkenden Fristen gefunden. M. E. ist wäre das auch sofort möglich gewesen.

Gruß
Auenlandbewohnerin
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#4

Hallo Zusammen, Hi Auenlandbewohnerin:-)

Wie schon so oft, hat unsere Dame aus dem Auenland mal wieder voll ins Schwarze getroffen. Natürlich wäre das sofort gegangen. Nur eben wieder die ständige "Verarsche" der Leute, wenn's darum geht, einem der kleinen an der Front ein paar Tacken mehr zu geben. Dann können die Labertaschen, die ja sonst das Gesetz hochhalten und wahrhafte Hymnen darauf singen können, mit einer Selbstverständlichkeit gegen geltendes Tarifrecht verstoßen, dass sich die Balken biegen.

Wünsche allen Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr.

Es grüßt Euch: Haegar ---Glück auf, Leute---

PS: Wer nicht kämpft, hat schon verloren!!!
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#5

Hallo Haeger!

Deine Worte sind Balsam für meine halb-erfrohrenen Ohren!

Icon_lol

Auenlandbewohnerin
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#6
Rolleyes 

Hi AuenlandbewohnerinIcon_wink

Ich hoffe, Du bist noch nicht total eingefroren. Mir geht das verfluchte Winterwetter bannig auf die Nerven. Zum Glück brauch ich nur noch knapp 2 Wochen den Verpflichtungen meines Arbeitsvertrages nachzugehen. Dann geht's ab runter nach Mallorca ins Warme, dem ganzen Weihnachtstrubel entschwinden. Ist das Beste, was man machen kann. Freue mich immer, Deine Beiträge zu schmökern. Über kurz oder lang werde ich mich hier auch fest anmelden. Das Forum ist einfach nur genial!!!

Alles Liebe und Kollegiale Grüße: Haegar
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#7

Mallorca??? In mir wächst der blanke Neid ;-)

Das Forum finde ich auch gut... würde mir allerdings wünschen, dass es von mehr Personalräten frequentiert würde. So Quasi auch als Erfahrungsaustausch.... gibt es irgendwie zu wenig... Da sind die Betriebsräte besser organisiert.

Gruß
Auenlandbewohnerin
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#8

Gibt es auch Stufenerhöhung bei einer 1 - 2 darauffolgenden Weiterbildungen z. B. Finanzbuchhalter und Anlagenbuchhalter?
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#9

Hallo,
den beschleunigten Stufenaufstieg nach § 17 TVöD gibt es nur bei Leistungen die erheblich über dem Durchschnitt liegen.
Es ist auch eine "kann" Bestimmung. Es liegt allein beim AG ob er die Stufenlaufzeit verkürzt.

Bei uns wird leider aus grundsätzlichen Überlegungen von diesem Instrument kein Gebrauch gemacht.
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