Stufenanstieg befristete Arbeitsverträge
#1

Guten Morgen,

Ich war das komplette Schuljahr 09/10 (13.09.2009 bis 12.09.2010) als Aushilfslehrer in Bayern bei der Regierung angestellt (befristeter Arbeitsvertrag 1 Jahr) Seit November bin ich wieder beim selben Arbeitgeber angestellt, bis Ende des Schuljahres 10/11.
Im ersten Vertrag war in Gehaltsstufe 1 eingruppiert; dann müsste ich doch jetzt in Gehaltsstufe 2 eingruppiert werden, oder? Das erste Jahr habe ich ja voll erfüllt.
Wäre super, wenn mir jemand Tipps geben könnte. Wer hat ähnliche Erfahrungen??
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#2

Hallo,

welchen Tarifvertrag wendet Ihr an? Den TV-L?
Es handelt sich bei dem alten Vertrag um KEIN Refendariat oder Vorbereitungsdienst???

Dann würd ich aus der Hüfte heraus geschossen sagen:

§ 16 (2) Satz 2 TVL: "Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr....., erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der zeiten der einschlägigen Berufserfahrung...."
Wenn das auf Dich zutrifft: ja, sie müssen Deine Zeit anerkennen. Falls Du das Jahr nicht ganz voll hattest, müssen sie die Monate mit zählen. Da gibt es keinen Ermessensspielraum.
Also: Du hattest einen Arbeitsvertrag über ein Jahr? Derselbe Arbeitsplatz mit der selben Entgeltgruppe???? Dann erfolgt die Zuordnung in die Stufe 2.

Frag doch bitte mal in Deiner Personalabteilung nach, welcher Tarifvertrag für Dich gilt. Dann kannste auch gleich fragen, welchen Paragraphen sie angewendet haben. So viel Auskunft sollte drin sein. Und dann ab damit zum Personalrat. Denn der musste bei Deiner Einstellung auch dem Stufenzuordnung zustimmen.

LG
Auenlandbewohnerin
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