Stellenwechsel Stufenlaufzeit
#1

Guten Morgen,

Momentan arbeite ich seit Juli 23 in der EG 7 - Stufe 3. Stufenlaufzeit wäre also zu Juli diesen Jahres beendet.
Jetzt habe ich mich erfolgreich auf eine Stelle mit EG 8 beworben - gleicher AG. Ja, dumm wegen Stufenlaufzeit, ist aber notwendig. 
Es gibt wohl die Regelung, dass mich mein Amt auf der alten Stelle für 3 Monate festhalten kann. Das wäre absolut großartig, dann endet mein Einsatz an dieser Stelle mit Ablauf Juni und ich würde in der Stufe 4 starten.
Jetzt stellt sich aber die Frage, wo das festgeschrieben sein könnte innerhalb unserer Verwaltung. Das könnt ihr mir nicht sagen, aber vielleicht aus eurer Erfahrung - es wird ja ähnliche Regelungen geben.
Gelten in eurer lustigen Kommune die Übergangszeiten nach Ablauf des laufenden Monats?
Sind das bei euch Dienstanweisungen oder inoffizielle Handlungsleitfäden?
Würdet ihr an meiner Stelle eure personalzuständige Person fragen oder klingt das schrecklich?

Ich gehe davon aus, dass aus purer Nächstenliebe nicht viel für mich gemacht werden kann in unserer Verwaltung - Haushaltssperre it is.

TVöD-VKA
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#2

"Gelten in eurer lustigen Kommune die Übergangszeiten nach Ablauf des laufenden Monats?"
Bei uns gibt es keine feste Frist. Im Streitfall zwischen abgebenden und aufnehmender Organisationseinheit entscheidet das Organisationsreferat.
Mehr als drei Monate wird als rechtlich problematisch angesehen. Es sei denn der Beschäftigte selber will erst später wechseln.

"Würdet ihr an meiner Stelle eure personalzuständige Person fragen oder klingt das schrecklich?"
Um die Praxis zu erfahren. Man könnte erstmal den Personalrat fragen. Es ist auch sinnvoll das Gespräch mit dem Personalreferat und den aktuellen/zukünftigen Vorgesetzten zu suchen. Es ist grundsätzlich völlig legitim, erst im Juli wechseln zu wollen.
Ich habe auch mal eine Höhergruppierung in die Zukunft verschieben lassen. Als ich vorrechnete, dass ich sonst ein Riesen Minus mache und sich die Höhergruppierung für mich gar nicht lohnt, hat die Dienststelle es entsprechend zum späteren Termin umgesetzt. Haushaltssperre steht dem nicht entgegen. (Die Haushaltssperre kann die Höhergruppierung verhindern/erschweren.)
Etwas Zeit kann man mit verzögerter Vertragsunterschrift schinden. Vielleicht gibt es auch noch aktuelle Projekte, die abgeschlossen werden müssen.
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