Stellenbewertung IT - TVöD VKA
#1

Hallo,

könntet ihr mir Eure Einschätzung zur Eingruppierung für folgende Stelle nennen? Vielen Dank!

70%
Konzeptionierung / Planung, Budgetierung, Umsetzung, Wartung / Pflege und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur der Gemeinde-X
Dies beinhaltet:
Beauftragung, Überwachung und Anleitung externer Dienstleister im Hardware-, Software-, Telekommunikationsbereich für gesamte Verwaltung (inkl. Außenstellen, Kitas, Schulen, Feuerwehren) mittels Weisungsbefugnis.
Insbesondere in den Bereichen: Servertechnik, Netzwerktechnik (Lan, W-Lan, WAN, Switche, etc.), Arbeitsplatztechnik, Telekommunikationsanlage, Kopier- und Drucksysteme, mobile Endgeräte, Schließanlagen, Videoüberwachung, Datenbanken, Datensicherung.
Strategische Weiterentwicklung und Fortschreibung der Konzeptionierung.

5%
Pflege und Verwaltung von Stammdaten, Benutzerkonten im Active Directory sowie in verschiedenen Fachanwendungen.

7%
Erstellung und Betreuung der Internetpräsenz der Gemeinde-X sowie unterstützende Leistungen bei den Webauftritten der Mitgliedsgemeinden und Grundschulen, teilweise über die fachliche Weisung von externen Dienstleistern (CMS)

3%
Unterstützende Tätigkeit der Mitarbeiter in den Fachanwendungen

10%
Aufnahme und Behebung von Störungen / Problemen

2%
Entscheidungshoheit sowie beratende und unterstützende Tätigkeit
bei Mobilfunk- sowie Festnetztarifen und Verträgen

2%
Beratende Tätigkeit gegenüber der Bauverwaltung
bei baulichen Belangen / Veränderungen betreffend der Strom- sowie Kommunikationsverkabelung nach eigenem Ermessen

1%
Vor- und Nachbereitung von Sitzungen einschl. Protokollführung in der Stadt X (Vertretung für Herrn X)
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#2

niemand einen Vorschlag? :/
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#3

91 Views und keiner kann eine Einschätzung geben? :/

Schade...noch ein paar Hintergrundinfos:
aktuell in EG10, denke aber, dass es eher eine EG11 (Fg 2) ist, auf Grund der Weisungsbefugnis gegenüber den externen Dienstleistern, mit welchen ständig zusammen gearbeitet wird.

Kann das jemand bestätigen?
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#4

Wird auch schwierig zu beurteilen wie die fachliche Weisungsbefugnis gewertet wird.
Am besten wäre doch deinem AG mal mitzuteilen, dass du dich in einer höheren Entgeltgruppe siehst. In solchen Fällen wird bei uns die Stelle vom Prüfungsverband bewertet.

Nur mal interessehalber:
Du verbringst also 70% deiner Arbeitszeit, Arbeiten an Externe zu vergeben und diese zu überwachen. Macht ihr nichts selber?
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#5

Für mich wäre das erste kein einheitlicher Arbeitsvorgang.
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#6

die Arbeitsvorgänge lassen sich schwer trennen und Zeitanteile schwer einschätzen in dem Bereich...
und nein - in den 70% teile ich mich mit externen gemeinsam rein.
Ist auf die gesamte anfallende Arbeit gesehen.
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