Stellenbeschreibung - Streichung höherwertiger Tätigkeiten
#1

Hallo;
Mein Problem ist folgendes:

Eine externe Firma hat für unsere Gemeinde Stellenbeschreibungen gemacht.
Sie kam also und hat eigentlich mit jedem ein gutes Stelleninterview geführt.
Jetzt kamen die Stellenbeschreibungen wieder zurück und unser Bauhofleiter hat folgendes gemacht:
Er hat das LOB-Gespräch zusammen mit einer Stellenbeschreibung-"Korrektur" gemacht =>
ist das eigentlich rechtens?? Hat sich keiner aufgeregt, aber würd mich trotzdem mal interessieren.
K070g

Jetzt hat ihm natürlich an manchen Stellenbeschreibungen ein paar Sachen nicht so gefallen, auffälligerweise nur Sachen, die "höherwertiger" waren.
Meine war da leider auch mit dabei.
Da ich aber Personalrat bin, kamen auch ein paar zu mit, und ich hab ihnen den Tipp gegeben, dass er nix streichen darf. Er darf ergänzen, aber nix streichen.A057
Da muß man sich doch nochmal zusammensetzen, zusammen mit Bauhofleiter, Stelleninhaber, und jemand aus der externen Bewewrtungs-Firma.
Stimmt´s, oder hab ich recht??
Ich laß meins jedenfalls so klären = denn bei mir gehts jetzt nicht unbedingt um Lapalien.
Mein Chef will das jetzt über den Bauamtsleiter bestimmen lassen.
Aber ich denke , auch der darf da nix streichen einfach so, oder??

Könnt ihr mich bitte aufklären, wie weit ich da im Recht bin, und wie weit ich da falsch liege??

DANKE
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