Welche Bedeutung hat der Begriff "eigenverantwortlich" in einer Stellenbeschreibung bzw. wo ist dies geregelt?
Umfasst das z. B. auch die Unterschriftsbefugnis oder reicht das selbstständige Erstellen eines Bescheides aus?
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"Eigenverantwortlich" ist wie "Selbstständig" oder "Verantwortung übernehmen" kein fest definierter Begriff.
Der eine Chef meint damit weitreichende Kompetenzen der Entscheidung, der andere meint damit die Befugnis zu entscheiden um wieviel Uhr der Mitarbeiter seinen Chef fragen darf, ob er entscheiden darf...
Ich kenne da echt keine klare Definition!
Grüße
Marcus
Hallo,
das (Vor)schreiben eines Bescheides, der dann vom Chef unterschrieben wird, reicht nicht aus !!! Dann ist der Chef verantwortlich. Eigenverantwortlich ist man nur, wenn der Bescheid (und die zugrundeliegende Entscheidung) selbst erarbeitet, getroffen und auch durch Unterschrift verantwortet wird.
Gruß
smokie